Der Ministerrat hat heute im Beisein von LH Kompatscher eine Durchführungsverordnung zum Rechnungshof genehmigt. Das Personal der Kontrollsektionen Trient und Bozen wird aufgestockt.
Landeshauptmann Arno Kompatscher hat heute Nachmittag (26. Mai) in Rom im Palazzo Chigi an der Sitzung des Ministerrats teilgenommen. Dieser hat eine Durchführungsverordnung verabschiedet, die vorsieht, dass der Südtiroler und der Trentiner Landtag nicht nur einen, sondern zwei Räte in die Kontrollsektion des Rechnungshofs entsenden können. Es handelt sich um die Mitglieder der Kontrollsektion (die sich mit der Analyse der Haushalte befassen), nicht um jene der Regionalen Staatsanwaltschaft oder der Rechtsprechungssektion.
Von dem Initiativrecht, einen Rat in die Kontrollsektion zu entsenden, hatte der Trentiner Landtag bereits Gebrauch gemacht, der Südtiroler Landtag bisher noch nicht. „Die Möglichkeit, nun zwei Räte der Kontrollsektion zu ernennen, erlaubt es uns, den Rechnungshof in seiner wichtigen Funktion der Unterstützung unserer Verwaltungstätigkeit zu stärken“, betonte Landeshauptmann Arno Kompatscher. „Ich glaube, dass wir auf diese Weise Probleme angehen können, bevor sie zu echten Problemen werden, und dass dies den beiden Behörden ermöglicht, einander besser zu verstehen.“
Aufstockung von 9 auf 12 Richter
Zudem sieht die heute verabschiedete Durchführungsverordnung, mit der das Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 305 vom 15. Juli 1988 geändert wird, eine Aufstockung des Personals der Sektionen Trient und Bozen des Rechnungshofs von 9 auf 12 Richter vor. Insgesamt wird es sechs Neueinstellungen geben: Neben der Ernennung der vier von den beiden Landtagen benannten Mitglieder der beiden Kontrollsektionen durch den Staatspräsidenten findet ein Auswahlverfahren für die Einstellung von zwei weiteren Richtern statt, die den beiden Regionalen Staatsanwaltschaften oder den beiden Rechtssprechungssektionen zugewiesen werden können. Möglicherweise werden es sogar mehr, denn in Bozen sind einige Stellen unbesetzt.
Schließlich sieht die heute verabschiedete Durchführungsverordnung vor, dass die beiden Länder im Einvernehmen mit den Präsidenten der beiden Sektionen des Rechnungshofs das Kontingent des „abgeordneten“ Verwaltungspersonals gesamthaft und nicht mehr durch Einzelmaßnahmen festlegen. „Diese Maßnahme wird zu einer Stabilisierung der Personalausstattung der Sektion Bozen des Rechnungshofs führen“, sagte Landeshauptmann Kompatscher. (mdg/mpi)