Volksabstimmung: Demokratisches Recht mit Verantwortung wahrnehmen

Kompatscher und Alfreider bei Mafiaopfergedenken: „Auf Kultur setzen“
24. Mai 2022
Pflege: Recht auf Pflege soll für jeden abgesichert sein
27. Mai 2022
Alle anzeigen

Volksabstimmung: Demokratisches Recht mit Verantwortung wahrnehmen

Landeshauptmann Kompatscher ruft die Wahlberechtigten in Südtirol dazu auf, am Sonntag an der Landesvolksabstimmung zur direkten Demokratie teilzunehmen.

Am kommenden Sonntag, 29. Mai, können Südtirols Bürgerinnen und Bürger im Zuge einer bestätigenden Landesvolksabstimmung darüber abstimmen, wie die direkte Demokratie in Südtirol in Zukunft geregelt werden soll (siehe eigenen LPA-Bericht). Konkret wird über ein Gesetz abgestimmt, das der Südtiroler Landtag am 11. Juni 2021 verabschiedet hatte und mit dem er zwei bisherige Gesetze zur direkten Demokratie in einigen Punkten abänderte. Gewinnt das Ja, treten diese Änderungen in Kraft, bei einem Nein werden sie abgelehnt.
Landeshauptmann Arno Kompatscher weist darauf hin, dass die freie, geheime Stimmabgabe nicht nur ein Recht, sondern auch bürgerliche Pflicht sei: „Ich rufe alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich über den Inhalt der vorgeschlagenen Abänderungen zu informieren, das Für und Wider gut abzuwägen und von der Möglichkeit zur demokratischen Mitbestimmung mit Verantwortungsgefühl Gebrauch zu machen.“ Die beste Möglichkeit zur Information und Meinungsbildung bieten das dafür eingerichtete Internetportal der Landesverwaltung und die vom Südtiroler Landtag in allen drei Landessprachen erarbeitete Informationsbroschüre, die auf der Internetseite des Landtags einsehbar ist.
„Es geht bei dieser Abstimmung gleich zweifach um direkte Demokratie“, sagt Landeshauptmann Kompatscher: „Die Bürgerinnen und Bürger können auf direktem Weg darüber abstimmen, wie ihre direkte Beteiligung am demokratischen Prozess in Zukunft am besten geregelt sein soll.“
Für die bestätigende Volksabstimmung ist kein Quorum vorgesehen; die Volksabstimmung ist demnach unabhängig von der tatsächlichen Wahlbeteiligung gültig. Die einfache Mehrheit der Stimmen entscheidet. (gst)