Das Land Südtirol stellt zusätzliche Geldmittel für die Förderung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung, die bis Jahresende abgeschlossen werden.
Um die Qualifikation einzelner Mitarbeitender an die Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen und auch um die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu sichern, unterstützt das Land Südtirol seit rund 45 Jahren die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmenden und Arbeitsuchenden auf der Grundlage eines entsprechenden Landesgesetzes. Die Richtlinien dafür wurden vor gut einem Jahr aktualisiert. Nun hat die Landesregierung mit dem Nachtragshaushalt zusätzliche Mittel für diesen Zweck zur Verfügung gestellt und damit der aktuellen politischen Schwerpunktsetzung auf gesamtstaatlicher und europäischer Ebene entsprochen.
Die Beiträge werden an Beschäftigte der Privatwirtschaft, an Arbeitssuchende und an Unternehmen vergeben und richten sich somit fast an das gesamte Spektrum der Arbeitswelt. Bezuschusst werden können Kurse und Lehrgänge mit fach- und berufsbezogenen Inhalten, wobei die Ansuchen rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme einzureichen sind. Die Rechnung des Kursveranstalters darf erst nach der Einreichung des Beitragsgesuches erfolgen, dies gilt auch für die Bezahlung der Teilnahmegebühr.
Die Koordinationsstelle Berufliche Weiterbildung in der Landesdirektion deutschsprachige Berufsbildung unterstreicht, dass Investitionen in Weiterbildung allen Beteiligten zum Vorteil gereichen: „Die einzelnen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, das gesamte Unternehmen, aber auch die langfristige Entwicklung der Arbeitswelt und Gesellschaft ziehen Gewinn daraus. Qualifiziertes Personal ist ohne Zweifel der Schlüssel für wirtschaftlichen Erfolg. Mitarbeitende, welche die Möglichkeit haben, sich beruflich weiterzubilden sind zudem motivierter, was sich wiederum positiv aufs Betriebsklima und die Arbeitshaltung auswirkt.“
Die berufliche Weiterbildung wird über drei unterschiedliche Schienen gefördert:
Beiträge an beschäftigte Arbeitnehmende und Arbeitssuchende
In der Privatwirtschaft beschäftigte Arbeitnehmenden können ebenso wie Arbeitssuchende, die sich im In- und Ausland beruflich weiterbilden möchten, bis zu zu 80 Prozent der Kursgebühr rückerstattet erhalten. Bezuschusst werden ausschließlich Kurse, die maximal 500 Stunden dauern und auf die Verbesserung der beruflichen Kompetenzen abzielen oder auf eine neue berufliche Tätigkeit vorbereiten. Der Beitrag kann bis zu 3000 Euro betragen.
Überbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen für Klein- und Kleinstunternehmen
Die Förderungen werden Klein- und Kleinstunternehmen für Fortbildungen von bis zu fünf Mitarbeitenden gewährt, die an Kursen mit fach- und berufsbezogenen Inhalten teilnehmen, wobei diese den Wirtschaftssektor des ansuchenden Unternehmens betreffen müssen. Die maximale Dauer der Weiterbildungsmaßnahmen ist auf 500 Unterrichtsstunden begrenzt. Auch in diesem Fall können bis zu 80 Prozent der Kursgebühr gefördert werden, für jedes Unternehmen stehen maximal 10.000 Euro zur Verfügung.
Beiträge für betriebsinterne Weiterbildungsmaßnahmen
Unternehmen, die in ihrem Wirtschaftssektor für ihr eigenes Personal berufliche Weiterbildungsmaßnahmen mit fach- und berufsbezogenen Inhalten organisieren, können mit bis zu 30.000 Euro im Jahr unterstützt werden. Die entsprechenden Kurse oder Lehrgänge müssen eine Dauer von 16 bis 500 Stunden haben, gefördert werden können in diesem Fall bis zu 70 Prozent der anerkannten Kosten. Detaillierte Informationen, aktuelle Formulare und Kontaktadressen gibt es auf der Webseite der deutschsprachigen Berufsbildung. (red/jw)