Welche Berufsgruppen gelten als Künstler? Die Landesregierung hat Richtlinien für ein Landesverzeichnis genehmigt und so den Weg für eine Vorsorgeregelung für Kunstschaffende im Alter freigemacht.
Weil die Berufskategorie der freischaffenden Künstlerinnen und Künstler pensionsrechtlich nicht ausreichend geschützt ist, bedarf es einer Vorsorgeregelung für Südtirols Kunstschaffende. Voraussetzung dafür ist ein sogenanntes Landesverzeichnis für freischaffende Südtirols Künstlerinnen und Künstler. Ein solches erfasst, wer in die Berufsgruppe Künstlerin beziehungsweise Künstler fällt. In ihrer heutigen (30. August) Sitzung hat die Landesregierung die Richtlinien für die Führung und die Funktionsweise eines eben solchen Landesverzeichnisses genehmigt. Denn: Mit jährlich 500 Euro will künftig das Land freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die im Landesverzeichnis eingetragen sind, bei ihrer Rentenabsicherung finanziell unterstützen.
Landesverzeichnis als „wichtiger Schritt“ bei Vorsorgeregelung für Kunstschaffende
„Es ist dies ein wichtiger Schritt hin zur sozialen Absicherung für Kunstschaffenden im Alter“, betont der Landesrat für Deutsche Kultur, auf dessen Initiative die drei Landesabteilungen für Kultur die Richtlinien erarbeitet haben. Die drei Kulturlandesräte Südtirols sind sich darin einig, dass die Einführung des Landesverzeichnisses, auf das die Vorsorgeregelung aufbaue, nicht nur ein erster Schritt zur Verbesserung der pensionsrechtlichen Situation dieser Berufsgruppe sei, sondern auch eine nachhaltige und auf staatlicher Ebene einzigartige Unterstützungsmaßnahme, um diese zu schützen.
Das neue Landesverzeichnis der Künstlerinnen und Künstler wird von der Deutschen und Italienischen Kulturabteilung sowie der Ladinischen Bildungs- und Kulturverwaltung als ein „einziges gemeinsames Verzeichnis“ verwaltet. Es ermöglicht, alle in Südtirol ansässigen und freischaffenden Künstlerinnen und Künstler zu erfassen, die eine Zusatzrente aktivieren wollen. Hierfür sieht das Landesverzeichnis fünf Kategorien vor: Kunstschaffende aus dem Bereich der bildenden und der darstellenden Kunst sowie aus dem Bereich Musik, Literatur und Film.
Landesverzeichnis regelt die Berufskategorie der Künstlerinnen und Künstler
Um in das neue Landesverzeichnis aufgenommen zu werden, müssen die freischaffenden Künstlerinnen und Künstler einen Antrag stellen. Die Richtlinien sehen zwei entscheidende Voraussetzungen vor: Einmal, dass die antragstellende Künstlerin oder der antragstellende Künstler in Südtirol ansässig ist; zweitens, dass die antragstellende Person in den zwei Jahren vor dem Einreichdatum des Antrags eine oder mehrere künstlerische Tätigkeiten berufsmäßig ausgeübt hat und dies nachweisen kann.
Die Anträge um Eintragung in das Landesverzeichnis können Südtirols Kunstschaffende mittels eines eigens dafür vorgesehenen Formblattes zusammen mit einem Lebenslauf und den Unterlagen, welche die Professionalität der künstlerischen Tätigkeit belegen, beim jeweiligen Amt für Kultur innerhalb 31. Mai eines jeden Jahres einreichen. Alle Anträge werden anschließend von einer Bewertungskommission geprüft. In diesem Jahr der Neueinführung haben die freischaffenden Künstlerinnen und Künstler bis zum 26. September Zeit, sich in das Landesverzeichnis von 2022 einzutragen. Das Landesverzeichnis der Künstlerinnen und Künstler tritt ab der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft. (eb)