Kürzlich wurden die Kriterien für die Ansuchen um den Bonus in Höhe von 200 oder 350 € für die selbständig Beschäftigten veröffentlicht. Diese Zuschüsse sollen den Kaufkraftverlust aufgrund der Preissteigerungen, welche letzthin besonders in der Energie und Lebensmittel aufgetreten sind, abfedern.
Anrecht auf die Boni haben selbständig Tätige, welche sowohl bei der INPS Rentenkasse als Kaufleute, Handwerker, Landwirte oder in die getrennte Rentenkasse der INPS als Freiberufler eingetragen sind, als auch Freiberufler, welche in eine spezifische Rentenkasse ihrer Berufskategorie eingetragen sind, wie Architekten, Rechtsanwälte, Geometer usw. Anrecht auf die Zuschüsse haben auch Personen, welche als mitarbeitende Familienmitglieder in eine der genannten Rentenkassen eingetragen sind.
Voraussetzung für den Genuss dieser Beihilfen ist, dass die betreffende Person nicht schon die Beihilfe in Höhe von 200 € als Rentner oder lohnabhängig Beschäftigter bekommen hat.
Ebenso sind von diesen Beihilfen alle Personen ausgeschlossen, welche im Jahr 2021 ein Gesamteinkommen erzielt haben, welches höher als 35.000 € bzw. 20.000 € lag. Bei der Berechnung des Gesamteinkommens zählen auch die Einkommen aus der Vermietung, welche der Einheitssteuer „cedolare secca“ unterliegen dazu, ebenso die Einkommen aus den Systemen der Kleinstunternehmen „forfettario“ und „minimo“. Die im Jahr 2021 bezahlten Pflichtbeiträge an die Rentenkassen können abgezogen werden. Bei einem Einkommen von unter 20.000 € im Jahr 2021 steht der Beitrag in Höhe von 350 € zu, bei einem Einkommen von 20.000 bis 35.000 € stehen 200 € zu.
Voraussetzung für den Bezug dieser Beihilfen ist außerdem eine bereits zum 18. Mai 2022 bestehende Einschreibung in die INPS Rentenkasse oder die entsprechende spezifische Rentenkasse der Berufskategorie sowie die Leistung von zumindest einer Zahlung an die Rentenkasse innerhalb 18. Mai 2022, außer es war bis zu diesem Zeitpunkt keine Zahlung geschuldet. Außerdem muss zum 18. Mai 2022 eine MwSt.-Position vorliegen und die Tätigkeit begonnen worden sein.
Die Anträge für die Beihilfen können direkt über die Webseite der INPS mittels SPID, CIE oder CNS oder über ein Patronat eingereicht werden, letzter Termin ist der 30. November 2022. Freiberufler, welche in eine spezifische Rentenkasse ihrer Berufskategorie eingetragen sind müssen den Antrag direkt an ihre spezifische Rentenkasse stellen.