Nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt tritt am Freitag das Landesgesetz 12/2022 „Förderung und Unterstützung des aktiven Alterns“ in Kraft. Die Arbeiten zur Umsetzung wurden bereits aufgenommen.
Im September hat der Südtiroler Landtag das Gesetz zum Aktiven Altern verabschiedet und nun – nach der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 41, Beiblatt 3 vom 13. Oktober 2022 – tritt es am morgigen Freitag, 28. Oktober in Kraft. Wesentlich an der Erarbeitung des Landesgesetzes beteiligt war das Amt für Senioren und Sozialsprengel, das nun an der Umsetzung arbeitet.
Gesetzlicher Rahmen für das Thema „Aktives Altern“
Mit dem Landesgesetz erhält das Thema des Aktiven Alterns erstmals einen gesetzlichen Rahmen. Um künftig ein möglichst einheitliches Angebot auf Landesebene gewährleisten zu können, umfasst das Gesetz bestehende Dienste und Leistungen sowie neue und noch umzusetzende Maßnahmen. Ziel dieses Gesetzes ist es, die (angehenden) Seniorinnen und Senioren bis ins hohe Alter in einer autonomen und selbstständigen Lebensweise zu unterstützen. In diesem Sinne umfasst das Rahmengesetz zahlreiche Alltagsbereiche, wie „Gesundheit und Wohlbefinden“, „Familie und Senioren“ oder „Begleitung, Betreuung und Pflege“ ebenso wie „Arbeit und Ehrenamt“, „Wohn- und Lebensräume, Mobilität“ und „Gesellschaftliche Teilhabe, Kultur und Bildung“.
Dienste und Leistungen ausbauen, Beiräte und Anwaltschaft einführen
Durch das Gesetz sollen weitere Maßnahmen zur Prävention, zur gesellschaftlichen Teilhabe und zur sozialen Sicherheit für die Generation 60+ erarbeitet und umgesetzt werden. Neben der Stärkung und dem Ausbau bestehender Dienste und Leistungen, sieht das Landesgesetz auch wichtige Neuerungen vor: Mit der (für alle Ebenen verpflichtenden) Einsetzung von einem Landesseniorenbeirates und Seniorenbeiräten auf Gemeindeebene erhalten Seniorinnen und Senioren ein institutionalisiertes Sprachrohr für ihre Anliegen und Interessen und damit mehr Mitsprache- und Gestaltungsrecht auf der politischen Ebene. Dadurch sollen die Möglichkeiten der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erhöht werden. In naher Zukunft soll zudem eine oder ein Seniorenanwältin oder Seniorenanwalt als wichtige Anlaufstelle für Sorgen und Nöte der älteren Generation fungieren. Die Stelle wird innerhalb der Volksanwaltschaft eingerichtet. Für Sozial- und Seniorenlandesrätin Waltraud Deeg bietet das Landesgesetz den geeigneten Rahmen, um künftig neue Akzente für die ältere Generation zu setzen: „Seniorinnen und Senioren sind eine wertvolle Ressource für unsere gesamte Gesellschaft. Mit dem Gesetz zum Aktiven Altern können wir sie besser unterstützen, schützen und begleiten, indem unter anderem Präventionsangebote und Teilhabemöglichkeiten ausgebaut werden.“ (ck)