Der Antrag der Staatsanwaltschaft Padua, die Streichung der Namen der nicht-biologischen Mütter aus den Geburtsurkunden von 33 Kindern vorzunehmen und in einigen Fällen die Berichtigung der Nachnamen der Kinder zu verlangen, hat für viel Aufregung gesorgt.
In Italien gibt es kein Gesetz, das die Anerkennung der Kinder durch nicht-biologische Eltern regelt. Dennoch haben viele Mitte-links- BürgermeisterInnen seit langem die Eintragung des zweiten Elternteils in die Standesregister zugelassen. Das soll jetzt anders werden.
Dabei ist die Eintragung in die Gemeinderegister nur ein symbolischer Akt; der eigentliche Knackpunkt ist das Fehlen diesbezüglicher Bestimmungen im Familienrecht, in welchen die Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber auch nicht biologischer Kinder verankert werden müssten. Bereits im Jahr 2021 hatte das Verfassungsgericht in einem Fall, der die künstliche Befruchtung betraf, den Gesetzgeber aufgefordert tätig zu werden, um die Lückenhaftigkeit der bestehenden Vorschriften zum Schutz des Kindeswohls zu überwinden.
Ende des Jahres 2022 erklärte ein Urteil der Vereinten Sektionen des Kassationsgerichtshofs die Unrechtmäßigkeit der Eintragung des nicht-biologischen Elternteils in das Geburtenregister in Fällen, in denen eine Leihmutter zum Kind verholfen hatte. Eine solche sei mit den Grundprinzipien der italienischen Rechtsordnung nicht vereinbar. In diesen Fällen könne das Paar zur Adoption für besondere Fälle greifen. Allerdings handelt es sich bei einer Adoption um ein Gerichtsverfahren, das viel Zeit benötigt und bei welchem eine aufwändige Überprüfung der Eignung des antragsstellenden Elternteils erfolgen muss. Die unübersichtliche rechtliche Situation wurde durch die Politik der neuen Regierung noch verschärft. Im März 2023 erließ Minister Piantedosi ein Rundschreiben, um die Eintragungen der nicht biologischen Eltern durch die BürgermeisterInnen zu verbieten. Gleichzeitig ist die Regierung nicht bereit, ein Gesetz zu erlassen, das eine einheitliche Regelung der Maßnahmen zum Schutz der Kinder vorsieht. Stattdessen hat sie einen Gesetzesentwurf vorgelegt, welcher die Leihmutterschaft als Universaldelikt, d. h. für italienische StaatsbürgerInnen, auch im Ausland strafbar, vorsieht.
Der Kreis schließt sich mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Geburtsurkunden von 33 Kindern zu berichtigen. Für viele Kinder würde dies den Verlust ihres zweiten Nachnamens bedeuten. Für alle bedeutet es rechtlich nur mehr einen Elternteil zu haben, der für Unterhalt und Erziehung sorgen muss. Eine sehr harte Entscheidung, die selbst die Regierung überrascht hat. Ministerin Roccella hat daraufhin von einer Sanierung der bereits registrierten Kinder, gesprochen. Für die Betroffenen ein schwacher Trost: „Unsere Kinder“, sagten sie, „sind kein Bauvergehen das saniert werden muss“.
Die Diskussion, die jetzt stattfindet, hatte bereits ein rechtliches Vorspiel. Außerehelich geborene Kinder hatten lange Zeit nicht die gleichen Rechte, wie die in einer Ehe geborenen. Trotz Gleichheitsgrundsatz in der Verfassung, dauerte es Jahrzehnte bis sie rechtlich völlig gleichgestellt wurden.
Nun verlagert sich die Diskussion auf die Kinder homosexueller Paare.