Durch Informationen Geld sparen.
von Michael Andres
Welchen Stellenwert das Baugewerbe in Südtirol hat, machen einige Zahlen deutlich: Rund 3700 Betriebe mit etwa 11.300 Beschäftigten zählt die Berufsgruppe Baugewerbe in unserem Land nach Angaben des Wirtschaftsverbands für Handwerker und Dienstleister in Südtirol (lvh.apa). Meist handelt es sich um traditionelle Familienbetriebe, kleine mittelständische Unternehmen. Dabei ist es in der Baubranche nicht immer einfach, weder für die Betriebe noch für die Bauherren. Schließlich ist man mit ständigen Veränderungen konfrontiert, insbesondere was die Förderungen betrifft. Doch es lohnt sich genauer hinzuschauen, um in den Genuss lukrativer Förderungen zu kommen. So wurde in den letzten Jahren der Superbonus von 110 % in aller Munde. Aber nicht für alle. Das hat die italienische Regierung kürzlich beschlossen. „Kein ehrlicher Bürger wird bestraft werden.
Die 110-%-Wohnungsbauprämie bleibt für diejenigen erhalten, die über ein geringes Einkommen verfügen und die Arbeiten nicht abgeschlossen haben“, erklärte kürzlich Paolo Barelli, Vorsitzender der Abgeordneten von Forza Italia. Für alle anderen, die die Arbeiten 2024 fortsetzen, wird ein Bonus von 70 % gewährt. Die Grundlage für die Verlängerung ist die Isee-Erklärung, wobei die Obergrenze bei 15.000 Euro für eine alleinstehende Person lund bei 25.000 Euro für eine Familie mit zwei Kindern liegt. Wer mit den Arbeiten begonnen hat und für den Superbonus in Frage kommt, kann also zumindest teilweise aufatmen. Im Trentino und in Südtirol wurden bis zum 31. Dezember insgesamt 9622 Baustellen genehmigt, davon 4633 für Wohnungen in Mehrfamilien- und 3587 für Einfamilienhäuser.
Landesenergiesparförderung
Wichtige Änderungen gibt es vor allem bei den Energiesparförderungen des Landes, wie die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) mitteilt. Seit 1. Jänner können die Förderungen des Landes für Energiesparmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen wieder beantragt werden. 2023 wurden die Förderkriterien neu ausgerichtet, für 2024 gab es weitere Änderungen, heißt es von Seiten der VZS. Das Land gewährt seit vielen Jahren einen Beitrag für verschiedene Energiesparmaßnahmen, den Einsatz erneuerbarer Energieträger und Maßnahmen, die zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen. Zuständig dafür ist das Amt für Energie und Klimaschutz. Der Landesbeitrag wird im Ausmaß von 40 % bis 80 % der förderbaren Kosten gewährt, die mit Beschluss der Landesregierung (Nr. 1143 vom 19.12.2023) festgelegt wurden.
Energetische Gesamtsanierung
Neben der Änderung der Förderhöhen und der Anpassung der Höhe der förderfähigen Kosten steht nun vor allem die energetische Gesamtsanierung im Vordergrund und die Sanierung einzelner Wohneinheiten tritt in den Hintergrund. „Für Kondominien mit mindestens fünf beheizten Baueinheiten und mindestens fünf Eigentümern wird für die Gesamtsanierung ein Beitrag von bis zu 80 % der förderbaren Kosten gewährt. Für die Sanierung anderer Gebäude gibt es eine Förderung von maximal 50 %“, informiert die Verbraucherzentrale. Die Baukonzession für das betreffende Gebäudes muss allerdings vor dem 12. Jänner 2005 erteilt worden sein, um die Förderung für die Gesamtsanierung in Anspruch nehmen zu können. Es muss beheizbar sein. Die Beitragshöhe richtet sich nach der KlimaHaus-Klasse des Gebäudes.
Photovoltaikanlage für den Strombedarf
Neben den verschiedenen Wärmedämmmaßnahmen und dem Einbau von Lüftungsanlagen, kann im Rahmen der Gesamtsanierung auch eine Photovoltaikanlage zur Deckung des Strombedarfs für Gemeinschaftsanlage eingebaut werden. Letzteres gilt aber nur für Kondominien mit mindestens fünf beheizten Wohneinheiten und mindestens fünf Eigentümern. Auch für verschiedene Einzelmaßnahmen wie den hydraulischen Abgleich bei bestehenden Heiz- und Kühlanlagen, den Einbau einer thermischen Solaranlage, den Einbau einer elektrischen Wärmepumpe mit Photovoltaikanlage sowie den Einbau von Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen ohne Netzanschluss gibt es Zuschüsse. Die Förderung beträgt maximal 40 % der förderbaren Kosten.Anträge auf Förderung von energetischen Maßnahmen müssen vor Baubeginn und zwischen 1. Jänner und 31. Mai mit dem entsprechenden Formular inklusive detailliertem Kostenvoranschlag eingereicht werden. Die Formulare und weitere Informationen sind auf der Internetseite des zuständigen Landesamtes, dem Amt für Energie und Klimaschutz, abrufbar.
Viele weitere Förderungen
Neben der Energiesparförderung gibt es zahlreiche weitere Vorteile. Für außerordentliche Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten von Wohnungen und Wohngebäuden kann ein Teil der Ausgaben von der Einkommensteuer (IRPEF) abgezogen werden.
Bis zum 31. Dezember 2024 können 50 % der Ausgaben bis zu einem Betrag von 96.000 Euro (Steuerabzug 50 % also abschreibbarer Höchstbetrag 48.000) pro Wohneinheit und Baumaßnahme in 10 gleichen Jahresraten von der Einkommensteuer abgezogen werden. Im Zuge von Wiedergewinnungsarbeiten für welche der Steuerabzug von 50 % in Anspruch genommen wird, kann zusätzlich ein Steuerabzug für den Ankauf von Möbeln, Einrichtungsgegenständen und energieeffizienten Elektrogeräten geltend gemacht werden. Der maximal abschreibungsfähige Betrag pro Baueinheit beträgt 2500 Euro für Zahlungen bis Ende 2024 (50 % von 5000 Euro) und muss zu gleichen Teilen über 10 Jahre aufgeteilt werden Die VZS listet auf ihrer Website www.consumer.bz.it einige Beispiele für Möbel und Einrichtungsgegenstände auf: Betten, Schränke, Kästen, Bücherregale, Schreibtische, Tische, Stühle, Kommoden, Sofas, Kredenzen, Matratzen und Beleuchtungsanlagen.
Barrierefreie Umbauten
Auch gibt es einen Bonus für barrierefreie Umbauten. Hier können Steuervorteile von bis zu 75 % geltend gemacht werden. Der 75-%ige Steuerabzug wird gewährt für Maßnahmen zur Beseitigung architektonischer Hindernisse wie Treppen, Rampen, Aufzüge, Treppenlifte und Hebebühnen. „Der Steuerabzug wird bis zu einer maximalen Ausgabe von 50.000 Euro (gilt für Einfamiliengebäude und unabhängig funktionierende Wohneinheiten in Mehrfamiliengebäude mit getrenntem Zugang) und 40.000 Euro bzw. 30.000 pro Einheit im Falle von Mehrfamiliengebäuden gewährt“, informiert die Verbraucherzentrale. Der Steuerabzug muss zu gleichen Teilen auf fünf Jahre aufgeteilt werden. Der Steuerabzug kann noch bis Ende 2025 in Anspruch genommen werden.
Gärten und Grünanlagen
36 % Steuerabzug gibt es dagegen für die Pflege von Gärten und Grünanlagen für bestehende Gebäude und zwar für Wohneinheiten und Gemeinschaftsanteile von Kondominien. Die maximal anerkannten Kosten betragen hierfür 5000 Euro pro Wohneinheit.
„Conto termico“
Seit Anfang des Jahres kann die staatliche Förderung „Conto termico“ auch für den Austausch einer alten Holzheizung mit einem Landesbeitrag aufgestockt werden. Wie das geht, wird im neuen Südtiroler Bürgernetz CIVIS anschaulich erklärt: „Eigentümer von bestehenden Heizungsanlagen (Baujahr 2003 oder früher), die mit Holz befeuert werden und eine Leistung zwischen 35 und 500 kW haben, können, wenn die Heizungsanlage ersetzt werden muss, einen zusätzlichen Beitrag zu dervom GSE (Gestore dei Servizi Energetici) gewährten Förderung beantragen“, heißt es dort.
Information lohnt sich
Lukrativ sind auch energetische Sanierungen, welche die energetische Optimierung von Gebäuden betreffen. Hierfür können, sofern das Gebäude nach der Sanierung einen bestimmten Energiestandard erreicht, bis zu 65 % in 10 gleichen Jahresraten von der Einkommensteuer (IRPEF bzw. IRES) abgezogen werden, wenn die Zahlung innerhalb 31.12.2024 erfolgt. Bei Kondominien sind es sogar bis zu 75 %. In jedem Fall lohnt es sich bei Planern und Firmen nachzufragen. Sie sind es, die den Förderdschungel durchschauen – und damit letztlich Geld sparen helfen.