Die Justizkommission des Senats berät über ein Gesetz zur Regelung der freiwilligen Lebensbeendigung. Dabei wird unterschieden zwischen der Tötung eines Sterbenskranken durch Dritte (Euthanasie) und der Beihilfe zum Suizid. Beides ist in Italien strafbar.
Allerdings hat der Verfassungsgerichtshof mit Urteil Nr. 242 aus dem Jahr 2019 jedoch den Artikel 580 des Strafgesetzbuches insoweit für verfassungswidrig erklärt, als er die Strafbarkeit unter bestimmten Voraussetzungen nicht ausschließt. Die Beihilfe zur Selbsttötung eines Menschen, der schwer leidet und nur durch Maschinen am Leben erhalten wird, kann keine Straftat darstellen, entschied der Verfassungsgerichtshof. Das Urteil bezieht sich auf den Fall von DJ Fabo, der sich mit Hilfe des Bürgerrechtlers Marco Cappato in einer Schweizer Klinik das Leben nahm.
Der Verfassungsgerichtshof hat das Parlament wiederholt aufgefordert, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen; bisher jedoch ohne Erfolg. Dies hatte in den letzten Jahren schwerwiegende Folgen für diejenigen, die einen assistierten Suizid durchführen wollten und dafür die gerichtliche Genehmigung in einem langwierigen Verfahren einholen mussten. Das Fehlen eines Staatsgesetzes hat die Regionen dazu veranlasst die Gesetzeslücke selbst zu schließen. Es gibt zehn italienische Regionen, in denen ein Gesetzesentwurf zur Regelung der Beihilfe zum Suizid eingebracht wurde. Das Problem besteht darin, dass die Regionen eigentlich nicht zuständig sind, da die Materie in die nationale Zuständigkeit fällt. Die Abgeordnetenkammer hatte im Jahr 2022 einen Gesetzesentwurf über das Lebensende verabschiedet, der jedoch, aufgrund des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode im Senat nie behandelt wurde und somit nicht in Kraft getreten ist. Dieser Text sah vor, dass Menschen, die irreversiblen physischen und psychischen Leiden ausgesetzt sind, einen Antrag auf assistierten Suizid stellen können, und sah die Errichtung von Bewertungsausschüssen vor, die jeden einzelnen Antrag prüfen sollten. Auf Drängen der Mitte-Links-Opposition wird die Debatte über diesen Gesetzesentwurf nun wieder aufgenommen. Die Regierung hat jedoch bereits angekündigt, dem Entwurf nicht zuzustimmen. Damit bleibt in Italien die paradoxe Situation bestehen, dass nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes der assistierte Suizid unter bestimmten Voraussetzungen straffrei ist, es aber kein Gesetz gibt, das die Materie regelt.