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Ausverkauf Marke Eigenbau

Südtirols Missverhältnis zwischen Wohnkosten und Einkommen hat sich in den letzten Jahrzehnten zur größten finanziellen Belastung für viele Bürger und Familien entwickelt. Spät aber doch will dies die Landesregierung Kompatscher III mit der Wohnreform 2025 Abhilfe schaffen: Wohnen soll für Einheimische leistbarer werden und der sogenannte „Ausverkauf der Heimat“ gestoppt werden.

Die Mitglieder der Gesetzgebungsausschüsse des Landtages werden sich in den nächsten Wochen intensiv mit dem vorliegenden Entwurf befassen. Dieser sieht unter anderem vor, die Sozial­bindung wieder auf 20 Jahre anzuheben und das alte Landesdarlehen wieder einzuführen. Die Beiträge für den Erwerb der Erstwohnung sollen erhöht werden und alle neuen Wohnungen sollen ausschließlich für Einheimische reserviert werden. Die Einhaltung der bestehenden Gesetze soll stärker kontrolliert und härter bestraft werden. Einige Vorschläge klingen vernünftig, ob sie aber das eigentliche Problem lösen und die derzeitigen Wohnungspreise und Wohnkosten spürbar senken, bleibt leider mehr als fraglich und verspricht schon jetzt harte Debatten und zahlreiche Änderungsanträge.

Auch den Verkauf von Höfen an Nichtlandwirte will die Landesregierung verhindern. Nur noch selbst wirtschaftende Bauern mit entsprechender Ausbildung oder Berufserfahrung sollen Höfe kaufen können. Dieser Aktionismus beim „Ausverkauf der Heimat“ verwundert, waren doch viele Landesräte selbst Bürgermeister oder zumindest Gemeinderäte. Denn in den Gemeindestuben wurden die Anträge auf Baugrundausweisung und Umwidmungsverfahren auf den Weg gebracht. Von dort wurden sie an das Landesamt und die Landesregierung weitergeleitet, die sie meist absegnete.

Ähnlich verhält es sich mit den Abtrennungen geschlossener Höfe und der Errichtung von Gebäuden und „Mikrozonen“ neben den Bauernhäusern. Denn es ist in erster Linie Sache der Höfekommissionen vor Ort, Entscheidungen zum Wohle der Landwirtschaft und der Einheit eines Bauernhofes zu treffen oder Einzelinteressen nachzugeben. Ob Wohnung oder Hof die Verantwortung beginnt bei uns selbst und jeder „Ausverkauf der Heimat“ endet zwar beim ausländischen Käufer, beginnt aber immer beim einheimischen Eigentümer.