Das Haushaltsgesetz 2025 bietet Unternehmen die Möglichkeit den Körperschaftsteuersatz (IRES) von 24 % auf 20 % zu senken, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese Maßnahme, als „IRES premiale“ bekannt, soll Investitionen und Beschäftigung fördern.
Begünstigte Unternehmen: Die Steuererleichterung gilt für Kapitalgesellschaften wie GmbHs, AGs und Genossenschaften, welche der Körperschaftssteuer IRES unterliegen. Personengesellschaften und Einzelunternehmer sind ausgeschlossen, ebenso Unternehmen in Liquidation oder Insolvenz.
Steuervorteil- Bedingung Gewinnrücklage: Mindestens 80 % des Gewinns von 2024 müssen als nicht ausschüttbare Rücklage verbucht werden. Diese Gewinnrücklage unterliegt einer Sperrfrist von 2 Jahren, d.h. dieser Gewinn darf bis 31.12.2026 nicht ausgeschüttet werden.
Investitionen: Mindestens 30 % der Rücklage unter Punkt 1, oder mindestens 24 % des Gewinns von 2023 falls dieser Betrag höher ist, mit einer Mindestinvestitionssumme von 20.000 Euro, müssen bis 31.10.2026 in materielle oder immaterielle Güter der Industrie 4.0- oder Transition 5.0- investiert werden. Die betreffenden Güter dürfen innerhalb der nächsten 5 Jahre nicht veräußert werden.
Beschäftigungszuwachs: 2025 muss ein Nettozuwachs von mindestens 1 % an unbefristet angestellten Mitarbeitern erreicht werden, verglichen mit dem Durchschnitt von 2022–2024 (JAE – Jahresarbeitseinheiten). Zudem darf 2024 und 2025 keine Lohnausgleichskasse beansprucht worden sein.
Vorteile und Anwendung: Bei Erfüllung aller Kriterien wird der Gewinn von 2025 mit 20 % statt 24 % besteuert. Beispielsweise spart ein Unternehmen mit 200.000 € Gewinn im Jahr 2025 durch den reduzierten Steuersatz 8000 €. Die Regelung gilt einmalig für 2025 und wird automatisch über die Steuererklärung 2026 angewendet. Sie ist mit anderen Steuervergünsigungen kombinierbar. Die Maßnahme begünstigt vor allem profitable Unternehmen mit stabilen oder steigenden Gewinnen. Sie erfordert jedoch eine strategische Gewinnverwendung, Investitionsplanung und Personalmanagement.