Die neue Verordnung des Landeshauptmannes regelt die Gruppengrößen bei der Kleinkind- und der Sommerbetreuung. Die Verordnung 30/2020 ist mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Landeshauptmann Arno Kompatscher hat heute (11. Juni) Nachmittag eine weitere Dringlichkeitsmaßnahme unterzeichnet, die durch ihre Veröffentlichung auf der Webseite des Landes bereits in Kraft ist. In Verordnung Nr. 30/2020 wird unter anderem die Gruppengröße in der Kleinkind- und Sommerbetreuung neu geregelt: Künftig dürfen maximal fünf Kinder bis zu fünf Jahren eine Gruppe bilden, vorher war dies auf vier Kinder beschränkt. Für Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren gilt nun eine maximale Gruppengröße von 7. Jugendliche ab 12 Jahren können nun in 10er Gruppen betreut werden. Weiterhin aufrecht ist die Empfehlung, die Betreuung nach Möglichkeit im Freien und am selben Ort zu organisieren. Allerdings können auch kleinere Ausflüge in die nähere Umgebung geplant werden. Wenn man dafür mit (öffentlichen) Verkehrsmitteln das Ausflugsziel erreicht, muss man sich an die diesbezüglichen Bestimmungen halten. (LPA/fgo/ck)