Die Landesverwaltung nimmt ab nächster Woche den Schalterdienst und Parteienverkehr wieder voll auf. Das Smart Working bleibt erhalten und soll als Rahmenabkommen in den BÜKV aufgenommen werden.
In einem Rundschreiben, das heute (26. Juni) den Führungskräften übermittelt wurde, regelt die Landesverwaltung das Smart Working neu und gibt zudem Handlungsanweisungen für die neue Phase der vollen Wiederaufnahme aller Dienste und Leistungen. So sollen ab kommendem Montag, 29. Juni auch die bisher noch nicht aktiven Schalterdienste und der Parteienverkehr wiederaufgenommen werden. Zudem sollen Terminvormerkungen in jenen Bereichen, in denen diese sich in der Krisenzeit bewährt haben, beibehalten werden. „Es ist uns wichtig, die Sicherheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu garantieren. Darum gelten für die physische Präsenz besondere Schutzvorschriften“, betont Generaldirektor Alexander Steiner. Insgesamt 396 Plexiglasvorrichtungen wurden in den vergangenen Wochen aufgebaut, um die Gesundheit der Mitarbeitenden im Schalterdienst zu schützen. Zudem wird seit Ende Mai allen Angestellten und externen Besuchern beim Betreten der Landhäuser die Körpertemperatur gemessen. Zusätzliche Schutzmaßnahmen (wie die Handdesinfektion oder das Tragen eines Nasen-Mund-Schutzes) und das Umstellen auf digitale Versammlungen oder Weiterbildung sollen das Infektionsrisiko unter den Mitarbeitenden der Landesverwaltung zudem minimieren.
Smart Working und Präsenz im Wechsel
Durch das Rundschreiben wird zudem das Smart Working neu geregelt. Seit Anfang März haben insgesamt 5142 Angestellte im Smart Working oder in Telearbeit ihre Arbeit verrichtet. Rund 94 Prozent aller Mitarbeitenden, deren Tätigkeit sich auch im Home Office abwickeln lässt, haben damit zeitweise auf diese Arbeitsform umgestellt. „Das Modell des Smart Working hat es uns als Landesverwaltung erlaubt, unsere Dienste für den gesamten Zeitraum des Notstandes weiterhin zu garantieren“, hebt Generaldirektor Steiner hervor. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätten ihre mit Smart Working gemachten Erfahrungen in einer kürzlich durchgeführten internen Umfrage als sehr positiv bewertet. „Jetzt gilt es, die positiven Aspekte dieses agilen Arbeitsmodells für die Zukunft beizubehalten und einen geeigneten Mix zwischen Smart bzw. Home Working und physischer Präsenz im Büro zu finden. Wir arbeiten deshalb derzeit intensiv an einem Rahmenabkommen auf Ebene des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages (BÜKV), um gemeinsam mit den Gewerkschaftsvertretungen klare Regeln und Vorgaben zu dieser Arbeitsform festzulegen“, sagt Steiner.
Bereits ab kommender Woche soll daher ein Mix aus physischer Anwesenheit am Dienstsitz und Smart Working im Home Office angestrebt werden. Die Führungskräfte der Landesverwaltung werden im Rundschreiben dazu angehalten, mit den Mitarbeitenden die geltenden Genehmigungen zu überarbeiten und neu zu vereinbaren. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist ein vollständiger Verbleib im Home Office weiterhin möglich. (LPA/ck)