Die Landesregierung hat die Kommission für die Prüfung der Sachverständigen der Baukultur ernannt.
Das Landesgesetz für Raum und Landschaft sieht in jeder Gemeinde eine Gemeindekommission für Raum und Landschaft vor: Als Mitglieder wählen die Gemeinden sieben Sachverständige, die sich im dazu eigens eingerichteten Verzeichnis eingetragen haben.
Baukultur für die Entwicklung der Siedlungsgebiete
Die Sachverständigen für Baukultur müssen sich für den Eintrag ins Verzeichnis einer mündlichen Prüfung stellen.
Denn die Baukultur ist ein Aspekt, der mit dem Landesgesetz neu eingeführt worden ist und die Entwicklung und Gestaltung unserer Siedlungsgebiete maßgeblich beeinflusst. Sie wird damit systematisch ein wesentliches Kriterium für die Bewertung von Baumaßnahmen und Planungen, im Hinblick auf die Einbindung in Landschaft und Siedlungsgefüge.
„Ortschaften sind unsere Heimat, die unsere Identität mitprägen: Dank der Baukultur erhalten die kulturellen Werte aller Ortschaften in ihrer Entwicklung ab nun größere Aufmerksamkeit“, sagt die für Raumentwicklung, Landschaft und Denkmalpflege zuständige Landesrätin.
160 Fachleute der Baukultur im Verzeichnis
Seit der Bekanntgabe des Wettbewerbes im Juli haben sich über 160 interessierte Expertinnen und Experten der Baukultur gemeldet, um in das Verzeichnis eingetragen zu werden und am Wettbewerb teilzunehmen. „Das große Interesse sehen wir positiv“, sagt die zuständige Landesrätin.
Die Wettbewerbskommission dafür wurde von der Landesregierung ernannt und setzt sich wie folgt zusammen: Karin Dalla Torre, Landeskonservatorin, Adriano Oggiano, Amtsdirektor für Gemeindeplanung und Martin Laimer als externer Experte. Diese Kommission wird in den nächsten Tagen das Prüfungsprogramm, die Bewertungskriterien und das Datum des Wettbewerbes festlegen.
Gemeindekommission ersetzt Baukommission
Diese Gemeindekommission ersetzt die ehemaligen Baukommissionen, allerdings wird sie keine Entscheidungen treffen oder Baugenehmigungen erlassen: Vielmehr ist die neue Gemeindekommission ein beratendes und planendes Organ für die Gemeinde. Unter dem Vorsitz der jeweiligen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister setzt sich die Gemeindekommission für Raum und Landschaft aus weiteren sechs Mitgliedern zusammen: aus Sachverständigen für Raumplanung, für Wirtschaft und Soziales, für Land- und Forstwirtschaft, für Naturgefahren, für Landschaft und für Baukultur.
Das Verzeichnis, in das sich Sachverständige eintragen können, wird in der Abteilung Natur, Landschaft und Raumplanung geführt. (jk)