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Gemeindewahlen 2020 und Referendum: Wahlaufruf des Landeshauptmanns

„Entscheidungen, die im Rathaus gefällt werden, entfalten ihre Wirkung in jedem Haushalt“, sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher und ruft auf, zur Wahl zu gehen.

In 113 Gemeinden Südtirols sind die Bürgerinnen und Bürger am kommenden Sonntag, 20. und Montag, 21. September dazu aufgerufen, die Gemeinderäte und Bürgermeister neu zu wählen. Wie berichtet, können sich die Wählerinnen und Wähler darüber hinaus in allen 116 Gemeinden in einem Verfassungsreferendum zur Frage der Reduzierung der Anzahl der Parlamentarier äußern.
Landeshauptmann Arno Kompatscher fordert dazu auf, das Wahlrecht zu nutzen: „Zur Wahl gehen bedeutet mitbestimmen. Auf Gemeindeebene betreffen die vielen Maßnahmen die Bürgerinnen und Bürger in unmittelbarer Weise. Wer nicht wählt, überlässt die Entscheidung den anderen.“
Durch ihre Beteiligung an den Gemeindewahlen könnten die Bürger ihren politischen Einfluss direkt geltend machen und in ihrer Gemeinde wichtige Weichen stellen. „Von der Gemeindesteuer über die Sommerbetreuung bis hin zur Abfallentsorgung: Bürgermeister, Gemeindeausschuss und Gemeinderat entscheiden über viele Themen und Sachbereiche, die das tägliche Leben beeinflussen. Nur wer bei den Wahlen am kommenden Wochenende seine Stimme abgibt, kann sich am Entscheidungsprozess beteiligen“, unterstreicht Landeshauptmann Kompatscher. Der Austausch zwischen den Bürgern und der Politik sei nirgendwo direkter als in der Gemeinde. „Entscheidungen, die im Rathaus gefällt werden, entfalten ihre Wirkung in jedem Haushalt“, sagt Kompatscher.

„Wer wählt, stärkt die Legitimation der Gewählten“
Der Landeshauptmann macht sich im Sinne des Subsidiaritätsprinzips seit jeher für einen größeren Gestaltungsspielraum der Gemeinden stark und unterstreicht, dass gerade in den Gemeinden Kompetenz und großer Einsatzwille wichtige Voraussetzungen für die Ausübung der Ämter seien. In diesem Sinne dankt Kompatscher all jenen, die sich in den Gemeinden zur Wahl stellen und bereit sind, Verantwortung zu übernehmen: als Bürgermeister ebenso wie als Mitglieder im Gemeindeausschuss oder im Gemeinderat. Die Kandidatinnen und Kandidaten würden die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger verdienen. „Je mehr Menschen am Sonntag und Montag zur Wahl gehen und ihre Stimme abgeben, desto größer ist die Legitimierung der Gewählten“, unterstreicht der Landeshauptmann. In diesem Sinne wünsche er sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den zu Wählenden eine gute Wahl.

Öffnungszeiten der Wahllokale
Die Wahllokale sind am Sonntag, 20. September von 7 bis 23 Uhr sowie am Montag, 21. September von 7 bis 15 Uhr geöffnet. Die Stimmen der Gemeindewahlen werden am Dienstag, 22. September ab 9 Uhr ausgezählt. Auf der Website der Region www.regione.taa.it stehen alle relevanten Informationen zur Wahl. Auf der Webseite des Landes führt ein Banner zu www.gemeindewahlen.bz.it

Verfassungsreferendum
Das Verfassungsreferendum zur Kürzung der Anzahl der Parlamentarier wird in allen 116 Südtiroler Gemeinden durchgeführt. Es gelten dieselben Öffnungszeiten der Wahllokale wie für die Gemeinderatswahlen.  Inhaltlich geht es beim Verfassungsreferendum um folgende Fragestellung: „Stimmen Sie dem Text des Verfassungsgesetzes betreffend ‚Änderungen der Artikel 56, 57 und 59 der Verfassung zur Reduzierung der Zahl der Parlamentarier‘ zu, welcher vom Parlament verabschiedet und im Gesetzesanzeiger der Republik Italien Nr. 240 vom 12. Oktober 2019 veröffentlicht worden ist?“. Der vollständige Gesetzestext sowie alle weiteren Informationen zum Verfassungsreferendum finden sich auf der Webseite des Regierungskommissariats für die Provinz Bozen sowie auf den Webseiten des italienischen Innenministeriums (auch https://dait.interno.gov.it/elezioni). Hier werden auch die Ergebnisse veröffentlicht.

LINK ZU VIDEO UND AUDIO
Video Wahlaufruf 

Audio Wahlaufruf

(LPA)