Die Landesregierung hat die Änderung der 2020 erlassenen „Verordnung zum Bauwesen“ genehmigt. Damit sind die Hindernisse für die Anwendung des Superbonus überwunden.
„Mit der heute beschlossenen Änderung der Verordnung zum Bauwesen wird es auch in Südtirol möglich, die steuerlichen Begünstigungen des Superbonus110% für die energetische Gebäudesanierung in Anspruch zu nehmen“, erklärte Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer heute (9. März) im Rahmen der Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung.
Die Verordnung zum Bauwesen übernimmt eine staatliche Bestimmung über die Anbringung von Wärmedämmungen an bestehenden Gebäuden. Diese regelt die zulässigen Abweichungen von den Abstandsvorschriften und den maximalen Gebäudehöhen bei der Anbringung von Wärmedämmungen. Mit dieser Voraussetzung kann der staatliche „Superbonus 110%“ (Steuerabzug von 110 Prozent über fünf Jahre für spezifische Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz) auch in Südtirol angewandt werden.
Im Juni 2020 hatte die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrätin Hochgruber Kuenzer die „Verordnung zum Bauwesen“ erlassen. Es handelt sich um jene Durchführungsverordnung (DFVO) zum Landesgesetz „Raum und Landschaft“, die sämtliche Bestimmungen für die urbanistische Planung in Siedlungsgebieten enthält.
„Im Zuge der Anwendung hat es sich als notwendig erwiesen, Präzisierungen zu einzelnen Bestimmungen vorzunehmen“, erklärt Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer. Dabei wurde dem Gutachten des Rates der Gemeinden Rechnung getragen.
Mit der Durchführungsverordnung zum Bauwesen und den nun vorgenommenen Präzisierungen können die Gemeinden bei neuen Ausweisungen auf einheitliche Kriterien in den jeweiligen Zonen zurückgreifen.
Link zum Video der heutigen Pressekonferenz – darunter auch die Vorstellung des Superbonus
(mpi)