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Coronavirus: Regeln bis zum 6. April stehen

Die Landesregierung hat am 13. März über die Corona-Vorsorgemaßnahmen beraten. Über Ostern werden die staatlichen Regeln übernommen, bis dahin gilt erhöhte Vorsicht mit schrittweisen Lockerungen.

Italienweit werden die Vorsichtsmaßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus verschärft. Auch für Südtirol stand eine Einstufung als rote Zone im Raum. Am Freitagabend (12. März) wurde Südtirol schlussendlich nach Aktualisierung der epidemiologischen Daten als orange Zone eingestuft. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, um den in Südtirol eingeschlagenen Weg in Richtung niedriger Infektionszahlen fortzuführen. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung heute Vormittag (13. März) über die Vorsorgemaßnahmen bis zum 6. April beraten und eine Reihe von Entscheidungen getroffen. Am Abend wurde die Verordnung Nr. 14/2021 veröffentlicht.

Einheitliche Regelung für gesamtes Landesgebiet
Wie bereits angekündigt, werden ab Montag, 15. März, die Regeln auf dem gesamten Landesgebiet angeglichen. Das bedeutet, dass auch in den Gemeinden mit verschärften Maßnahmen wegen des Auftretens der südafrikanischen Variante des Coronavirus ab Montag wieder die Kinderbetreuungseinrichtungen, die Kindergärten sowie die Grundschulen öffnen können. Auch körpernahe Dienstleistungen wie Friseur oder Schönheitspflege werden ab Montag wieder in ganz Südtirol möglich.
„Leider ist noch nicht der Moment für große Öffnungen gekommen, aber wir bewegen uns Schritt für Schritt in die richtige Richtung und wenn möglichst viele auf diesem Weg mitgehen, werden wir schneller ans Ziel kommen“, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher die Situation. Nach wie vor werden auch ab Montag auf dem gesamten Landesgebiet strenge Regeln gelten und die Bewegungsfreiheit auf das eigene Gemeindegebiet beschränkt bleiben.

Mehr Bewegungsfreiheit innerhalb der eigenen Gemeinde
Innerhalb der eigenen Gemeinde wird es aber ab Montag wieder mehr Bewegungsfreiheit geben. Es wird wieder möglich, mit einem privaten Verkehrsmittel einen Ort innerhalb der Gemeinde zu erreichen, um spazieren zu gehen und Individualsport auszuüben. „Diese Neuerung wird viele Wanderer und Sportler freuen und ich hoffe, dass es nicht zu den Auswüchsen kommt, wie von einigen Ordnungskräften befürchtet“, unterstreicht der Landeshauptmann. Lediglich die nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr abends bis 5 Uhr in der Früh wird weiterhin aufrecht bleiben. In dieser Zeit sind Bewegungen nur aufgrund nachgewiesener Arbeitserfordernisse, aus Gesundheitsgründen, Studiengründen oder aus notwendigen oder dringlichen Gründen erlaubt.

Mittelschule startet ab 22. März in Präsenz
Gute Nachrichten gibt es auch für die Schülerinnen und Schüler der Mittelschule. Für sie geht ab 22. März der Präsenzunterricht wieder los. Um das Infektionsrisiko dabei möglichst im Zaum zu halten, wird nach den guten Erfahrungen in den Grundschulen nun auch in den Mittelschulen der sogenannte Nasenbohrer-Test zur Anwendung kommen. Der Test ist in seiner Anwendung einfach und problemlos und bietet zusätzliche Sicherheit. Der Erfolg der gesamten Aktion hängt letztlich von der Test-Beteiligung ab. Deshalb wird es in den kommenden Wochen eine verstärkte Informations- und Überzeugungsarbeit für eine möglichst breite Beteiligung geben. Zudem hat der Sanitätsbetrieb die Möglichkeit und die Pflicht, in Risikosituationen einzuschreiten. „Deshalb hoffen wir auf das Einverständnis möglichst aller Eltern, ihre Kinder testen zu lassen“, unterstreicht der Landeshauptmann. Zudem arbeite man daran, dass der Test zu einer Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht in Präsenz wird.

Geschäfte dürfen ab dem 22. März wieder öffnen
Die Möglichkeit die Geschäfte wieder zu öffnen, wird es ab dem 22. März geben. Die Geschäfte können ab diesem Datum von Montag bis Freitag öffnen und zwar bis maximal 18 Uhr. In den Genuss dieser Öffnung kommen allerdings nur Kunden innerhalb des Gemeindegebietes und jene Personen, die sich aus berechtigten Gründen auf dem Gemeindegebiet aufhalten. „Gerade jetzt vor Ostern die Möglichkeit zu haben, diese kleine Öffnung zu vollziehen, ist ein wichtiges Signal“, berichtet Landeshauptmann Kompatscher. Aktuell gehe die Entwicklung in die richtige Richtung, aber gerade deshalb sei bei jedem Öffnungsschritt größte Vorsicht geboten, damit daraus kein Schritt zurück werde. Deshalb ist ähnlich wie im produzierenden Gewerbe vorgesehen, dass die Sicherheitsprotokolle regelmäßige Tests für die Bediensteten vorsehen müssen.

Oberschulen wechseln voraussichtlich nach Ostern in Präsenz
Schülerinnen und Schüler der Oberschulen müssen im Gegensatz zu den unteren Schulstufen noch einige Wochen durchhalten. „Die aktuelle Entwicklung stimmt zuversichtlich, auch für die Oberschulen nach Ostern den Präsenzunterricht gewährleisten zu können“, zeigt sich der Landeshauptmann überzeugt. Letztlich hänge es aber von den Auswirkungen der nun beschlossenen Öffnungsschritte ab. Bereits ab Montag werden hingegen der praktische Unterricht sowie der Laborunterricht wieder gewährleistet, so wie dies auch in den staatlichen Bestimmungen vorgesehen ist.

Ziel ist gelbe Zone und Öffnungsschritte auch für Gastronomie und Beherbergung
Es sei das grundsätzliche Ziel, nach den Osterfeiertagen zur gelben Zone zu werden, um dann weitere Öffnungsschritte anzugehen, wie die Öffnung der Bar- und Restaurationsbetriebe. Vorerst bleiben Bars und Restaurants geschlossen. Abholservice (Take away) bleibt weiterhin möglich, aber ausschließlich für das Abholen von Speisen bei Restaurationsbetrieben zwischen 5 und 20 Uhr. Ebenso sind Zustelldienste zwischen 5 und 22 Uhr möglich. Für Bars bleibt der Abholservice weiterhin ausgesetzt. Das Verbot des Konsums von Speisen und Getränken auf öffentlich zugänglichen Straßen, Plätzen und sonstigen öffentlichen Orten wird in dem Sinne präzisiert, dass die Ansammlung von Personen vermieden werden muss.

Staatliche Osterregelung über die Feiertage
Die staatliche Regelung über die Osterfeiertage sieht vor, dass vom 3. bis zum 5. April auf dem gesamten Staatsgebiet, mit Ausnahme Sardiniens, dieselben Einschränkungen wie in den roten Zonen gelten. In roten Zonen ist die persönliche Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt. Auch körpernahe Dienstleistungen, wie Friseur oder Schönheitspflege, Geschäfte sowie Bars und Restaurants sind in roten Zonen geschlossen. Liefer- und Mitnahmedienste sind erlaubt. Die staatliche Regelung für die Osterfeiertage sieht zudem die Möglichkeit vor, einmal am Tag und maximal zu zweit einen anderen Haushalt zu besuchen.

Verordnung wurde veröffentlicht
Auf Grundlage der getroffenen Entscheidungen wurde die Verordnung fertiggestellt und auf dem Coronavirus-Portal auf der Webseite des Landes Südtirol veröffentlicht. Dort werden auch laufend die aktuell geltenden Regeln und nützliche Informationen zum Coronavirus aktualisiert und veröffentlicht. Die Verordnung Nr. 14/2021 steht im Bereich „Dokumente zum Herunterladen“ zur Verfügung, ebenso wie frühere Verordnungen, Eigenerklärungen und wichtige Dokumente. (red)