Die Landesregierung hat die neu überarbeiteten Richtlinien für Straßenbeläge genehmigt. Erstmals ist die Verwendung von Recycling-Asphalt in der obersten Asphaltschicht (Verschleißschicht) vorgesehen.
Auf Vorschlag von Landesrat Massimo Bessone hat die Landesregierung gestern (11. Mai) die „Technischen Richtlinien für bituminöse Beläge, Straßenober- und Unterbau 2021“ genehmigt. Die Richtlinien ersetzen die bisher gültigen technischen Richtlinien für bituminöse Beläge 2017 sowie die technischen Richtlinien für den Straßenunterbau 2017. „Es handelt sich nun um ein einziges, vollständig überarbeitetes Dokument, das dem neuesten Stand der Technik und den geltenden staatlichen (UNI) und europäischen (EN) Normen entspricht“, erklärt Landesrat Bessone. „Ziel ist es, die Qualitäts- und Sicherheitsstandards stetig zu verbessern.“ Auch die Erfahrungen aus der Praxis der letzten vier Jahre sind in die Überarbeitung eingeflossen, wie Volkmar Mair, Direktor des Landesamtes für Geologie und Baustoffprüfung unterstreicht: „Diese Landesrichtlinien beziehen sich auf ein Gebiet zwischen 250 Metern und 2850 Metern Seehöhe mit besonderen geografischen Gegebenheiten und fünf verschiedenen Klimazonen.“
Neu: Recycling-Asphalte, helle Asphalte und Warmasphalte
„Eine wichtige Neuerung ist die erstmalige Verwendung von Recycling-Asphalten für Deckschichten, gemäß den Mindestumweltkriterien (Criteri ambientali minimi, CAM)“, erläutert Volkmar Mair. Als zusätzliche Garantie für die Verkehrssicherheit wurde der Nachweis des Polymergehalts von modifiziertem Bitumen und die Messung der Oberflächen-Makrotextur eingeführt. Darüber hinaus wurde eine Vielzahl von Vorschriften für den Einbau und die Qualitätskontrolle eingeführt und die Abzüge für die Nichteinhaltung der Vorgaben wurden verschärft.
Zum ersten Mal in den Richtlinien enthalten sind auch zwei Artikel für helle Asphalte, die für Tunnelbeläge eingesetzt werden, und drei Artikel für so genannte Warmasphalte. Letztere sind sehr gut zu verarbeiten und können auch bei Temperaturen unter 140 Grad Celsius ausgebracht werden. „Der Einsatz von Warmasphalten ermöglicht es uns, den Zeitraum der Straßenasphaltierungen um rund einen Monat zu verlängern, vor allem in den höher gelegenen Gebieten“, betont Landesrat Bessone.
Nicht zuletzt wurde das Kapitel der halbstarren Beläge überarbeitet. Dabei handelt es sich um besondere Beläge, wie jener, der am Silvius-Magnago-Platz in Bozen zum Einsatz gekommen ist. Das Land Südtirol hat zudem als eine der ersten Regionen in Italien die Verstärkungsnetze detailliert geregelt.
Wichtig für Unternehmen und öffentliche Verwaltung
„Sowohl für die Betriebe als auch für die öffentliche Verwaltung sind die neuen technischen Richtlinien für bituminöse Beläge, Straßenober- und unterbau von Bedeutung“, unterstreicht Landesrat Massimo Bessone. Im Zweifels- bzw. Konfliktfalle überwiege dieses spezifische und aktualisierte Dokument nämlich über alle anderen Dokumente und Richtlinien des Landes zu diesem Thema. Zudem würden die Richtlinien auch als Referenz auf nationaler Ebene dienen. Entstanden sind die Richtlinien aus der Zusammenarbeit der Landesabteilungen Infrastruktur, Hochbau und Technischer Dienst sowie Straßendienst in Kooperation mit der Universität Ancona, die für die wissenschaftliche Beratung verantwortlich ist. (sa/mpi)