Der vom Landesgesetz für Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt vorgesehene Koordinierungstisch kann seine Arbeit aufnehmen. Die Landesregierung hat die Voraussetzungen geschaffen.
Die Landesregierung hat heute (30. August) die Arbeitsweise des ständigen Koordinierungstisches und der thematischen Arbeitsgruppen genehmigt, die vom Landesgesetz vom 9. Dezember 2021, Nr. 13 „Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und zur Unterstützung von Frauen und ihren Kindern“ vorgesehen sind.
Mit dem heutigen Beschluss werden die Zusammensetzung, der Zweck und die Aufgaben des Koordinierungstisches und dessen Mitglieder, die Aufgaben des Tischkoordinators, die Durchführung der Sitzungen und alle Aspekte, die auch die thematischen Tische betreffen, im Detail festgelegt.
Die Arbeit des ständigen Koordinierungstisches und der thematischen Arbeitsgruppen kann somit formell aufgenommen werden. Der erste Arbeitsschwerpunkt wird die Ausarbeitung des dreijährigen Landesplans für Interventionen und Maßnahmen sein, der im Landesgesetz zur Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt vorgesehen ist und der Landesregierung in einem weiteren Schritt zur Genehmigung vorgelegt wird.
Die Landesrätin für Familien- und Sozialpolitik unterstreicht, dass es sich um ein besonders wichtiges Thema handle, auch angesichts der steigenden Zahl von Frauenmorden auf nationaler Ebene: „Die heute verabschiedete Maßnahme ist ein wichtiger Schritt zur vollständigen Umsetzung des Landesgesetzes zur Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt. Weitere wichtige Schritte werden sowohl auf Landes-, als auch auf Staatsebene folgen müssen.“ (mpi)