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Aktive Arbeitsmarktpolitik: Umsetzung über Aufbauplan wird eingeleitet

Die Landesregierung hat heute einem über 50 Seiten umfassenden Vereinbarungsentwurf zugestimmt: Es geht darin um die Reform der Arbeitsmarktpolitik mit Mitteln aus dem Aufbauplan.

Mission 5, Komponente 1 – unter dieser Gliederung ist die Reform „Aktive Arbeitsmarktpolitik und Berufsbildung“ im staatlichen Aufbauplan (Pnrr) zu finden. Das Land Südtirol will die europäischen Mittel des Aufbauplans nutzen, um die eigene Arbeitsmarktreform umzusetzen. Heute (15. November) hat die Landesregierung eine Voraussetzung dafür geschaffen. Auf Antrag von Landesrat Philipp Achammer hat sie dem Entwurf für die Vereinbarung zur Reformumsetzung zugestimmt. Gleichzeitig hat sie Landeshauptmann Arno Kompatscher ermächtigt, das Abkommen gemeinsam mit der für den Aufbauplan zuständigen Abteilung am Arbeits- und Sozialministerium und der gesamtstaatlichen Agentur für aktive Arbeitsmarktpolitik (Anpal) zu unterzeichnen.

Über 6,6 Millionen Euro im Jahr an Aufbaugeldern
Auf der Grundlage dieser Vereinbarung soll das Land Südtirol jährlich rund 6,6 Millionen Euro an Aufbaugeldern für seine Arbeitsmarktreform und für die Stärkung der aktiven Arbeitsmarktpolitik erhalten. Dafür muss bis Jahresende ein Mindestziel erreicht werden: Bis zum 31. Dezember 2022 müssen mindestens zehn Prozent der Arbeitslosen erreicht und betreut werden. Dies sind südtirolweit 2280 Arbeitslose. 608 von ihnen durchlaufen Bildungsmaßnahmen, 228 davon Schulungen zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen.
Insgesamt 22.800 Arbeitslose hingegen sind bis Ende der Laufzeit des Aufbauplans, also bis Ende 2025 zu erreichen. Mindestens 6080 sollen Qualifizierungsmaßnahmen durchlaufen, mindestens 2280 Aus- und Fortbildungen im Bereich der digitalen Kompetenzen. Eine weitere Vorgabe ist, dass nicht mindestens 75 Prozent davon Personenkategorien angehören müssen, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind: Frauen, junge Menschen unter 30 Jahren oder Personen über 55 Jahren, Langzeitarbeitslose und Menschen mit Behinderung.
„Wir möchten den Aufbauplan nutzen, um im Sinne unseres Strategiedokuments zur aktiven Arbeitsmarktpolitik 2020-2024 und der Garantie zur Beschäftigungsfähigkeit (GOL-Garanzia di Occupabilità dei Lavoratori) ein kapillares System an Maßnahmen und Infrastruktur zu schaffen und öffentliche und private Einrichtungen so zu vernetzten, dass möglichst für alle eine Teilhabe am Arbeitsmarkt  möglich ist“, erklärt Landesrat Achammer. „Das heißt: Arbeitslose in Arbeit bringen, wobei der erste Blick dem einheimischen Potential gilt, und Betrieben ausreichend qualifizierte Arbeits- und Fachkräfte zur Verfügung stellen.“ (jw)