Das Vorab-Konkordat mit dem Fiskus

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Das Vorab-Konkordat mit dem Fiskus

Ein zentrales Element der Steuerreform der Regierung Meloni ist das zweijährige Vorab-Konkordat. Es ermöglicht Freiberuflern und Unternehmen (mit einem Einkommen unter 5.164.569 Euro), ihr zu versteuerndes Einkommen für 2024 und 2025 auf der Grundlage des Einkommens von 2023 und der ISA-Daten festzulegen. Vorteil: Keine Steuerprüfung für Sachverhalte, die unter das Konkordat fallen. Wer zustimmt, zahlt Steuern auf das errechnete Einkommen, auch wenn es niedriger ist (Ausnahme: Einkommensrückgang um mehr als 50 %). Höhere Einkommen bleiben steuerfrei.

Um den Anreiz zu erhöhen, dem Vorab-Konkordat zuzustimmen, wird der Teil des Einkommens, der zwischen dem erklärten Einkommen für 2023 und dem im Vorab-Konkordat für 2024 und 2025 vereinbarten Einkommen liegt, mit einer Ersatzsteuer besteuert. Die Ersatzsteuer beträgt zwischen 10 % und 15 % und ersetzt für diesen Teil des Einkommens die progressive Einkommensteuer IRPEF.

Auch Kleinunternehmen im Pauschalsystem (regime forfettario) sind ebenfalls zum Vorab-Konkordat zugelassen, für sie beträgt die Ersatzsteuer zwischen 3 % und 10 %.

Nicht alle Steuerpflichtigen sind zum Vorab-Konkordat zugelassen, wichtige Ausschlussgründe sind:
• Tätigkeitsbeginn im Jahr 2023
• In einem der Jahre 2021 bis 2023 wurden keine Steuererklärungen abgegeben
• Steuerpflichtige, die mehrere Tätigkeiten ausüben und unter verschiedene ISA-Berechnungen fallen
• Steuerpflichtige, die im Jahr 2023 mehr als 40 % nicht steuerpflichtige Einkommen erzielt haben
• Im Falle von außerordentlichen Gesellschaftsvorgängen wie Fusion, Spaltung, Einbringung im Jahr 2024

Die Frist für die Beurteilung der Situation und die Zustimmung zum Konkordat läuft am 31. Oktober 2024 ab.

Zudem sind in den letzten Tagen in der Fachpresse Meldungen aufgetaucht, wonach es von politischer Seite Bestrebungen gibt, den Steuerpflichtigen, die dem Vorab-Konkordat zustimmen, eine außerordentliche Möglichkeit einräumen, Steuerversäumnisse der Jahre 2018 bis 2023 zu sehr günstigen Bedingungen zu begleichen. Und das einen Monat vor Ablauf der Frist. Es bleibt also spannend.