Wenige Wochen nach den Europawahlen kündigte Giorgia Meloni eine Maßnahme in Bezug auf das 13. Monatsgehalt der ArbeitnehmerInnen an. Den von den steigenden Lebenshaltungskosten am stärksten betroffenen LohnempfängerInnen sollte die Kaufkraft zurückgegeben werden.
Anfang Oktober verabschiedete das Parlament ein Steuerdekret, das unter anderem auch den von der Ministerpräsidentin angekündigten Bonus von 100 Euro für das 13. Gehalt enthielt. Neben der bescheidenen Summe ist auch der Kreis der Anspruchsberechtigten sehr begrenzt, die Kriterien scheinen an alte Zeiten zu erinnern.
Den Bonus erhalten nur verheiratete Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind, einem Jahreseinkommen unter 28.000 Euro brutto und einer zu Lasten lebenden Ehefrau. Die Rollen könnten natürlich auch umgekehrt verteilt sein, was aber selten vorkommt. Anspruch auf den Bonus haben nur traditionelle Alleinverdienerfamilien. Lebensgemeinschaften bleiben ausgeschlossen, es sei denn, sie sind als eingetragene Partnerschaft registriert, was äußerst selten vorkommt.
Abgesehen von dieser Diskriminierung gehen die Kriterien in einem Land, mit einer extrem niedrigen Frauenerwerbsquote in die völlig falsche Richtung. Eigentlich müssten Anreize für die Erwerbstätigkeit von Frauen geschaffen werden.
Der Bonus gilt auch für Alleinerziehende, aber auch diese sind so definiert, dass der Kreis der Berechtigten sehr eingeschränkt ist. Alleinerziehende können den Bonus nur bekommen, wenn sie das alleinige Sorgerecht für ihr Kind haben, der Partner verstorben ist oder das Kind nicht anerkannt hat.
Damit fallen diesmal die meisten ehemals verheirateten oder gerichtlich getrennten unverheirateten Paare durch das Raster, da das gemeinsame Sorgerecht der gesetzliche Normalfall ist. Das alleinige Sorgerecht ist eine seltene Ausnahme.
Sehr problematisch ist auch das Kriterium des Vaters, der das Kind nicht anerkannt hat. Wir hatten das in Südtirol vor 20 Jahren mit einer Flut von nicht anerkannten Kindern. Die wirklichen Alleinerziehenden blieben auf der Strecke.
Es bleibt zu hoffen, dass diese Kriterien nicht der Leitfaden für die zukünftige Förderpolitik der Regierung werden.