Gefördert werden auch Inhaber von Betrieben, die Personen mit Behinderung als mitarbeitende Familienmitglieder beschäftigen.
In ihrer Sitzung heute (18. Juli) hat die Landesregierung die Kriterien beschlossen, nach denen Beiträgen an private Arbeitgeber gezahlt werden, wenn sie Menschen mit Behinderungen einstellen. Gefördert werden demnach nicht nur private Arbeitgeber, die eine Person mit Behinderung anstellen, sondern auch Inhaber von Betrieben, die Personen mit Behinderung als mitarbeitende Familienmitglieder beschäftigen. Bisher wurden für diese Maßnahme etwa 1,5 Millionen zur Verfügung gestellt, in Zukunft werden es bei Vollumsetzung fünf Millionen sein. Die Maßnahmen im Detail werden am 24. Juli 2017 gemeinsam mit Vertretern des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit vorgestellt. (ep)