Wer ein Elektroauto kauft, bekommt jetzt 4000 Euro Preisnachlass. Nun können die Konventionen mit den Händlern unterschrieben werden.
Die Landesregierung hat heute (19. September) die Richtlinien für die Ankaufprämie von E-Autos auch für Private und öffentliche Einrichtungen festgelegt und die Landesabteilung Mobilität beauftragt entsprechende Konventionen mit den Händlern abzuschließen. „Somit können nach den Unternehmen nun auch Private und öffentliche Einrichtungen Förderungen bis zu 4000 Euro bekommen, wenn sie Elektrofahrzeuge, Steckdosenhybride miteingeschlossen, ankaufen oder leasen und/oder Ladesysteme für Elektrofahrzeuge installieren“, sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher. Auf diese Weise solle eine zukunftsgerichtete Kaufentscheidung für nachhaltige alpine Mobilität, mehr Lebensqualität und eine saubere Umwelt angeregt werden, so Kompatscher. Einzige Voraussetzungen für den Preisnachlass sind die Ansässigkeit des Käufers in Südtirol und Immatrikulierung des Fahrzeugs in Südtirol. Zusätzlich gibt es fünf Jahre Befreiung von der Autosteuer und danach ist für den Besitzer nur 22,5 Prozent des normalen Steuersatzes zu bezahlen.
„Ein nachhaltiges Miteinander verschiedener Mobilitätsformen ist wichtiger Bestandteil unseres Mobilitätskonzepts, deshalb sollen neben Bus und Bahn auch andere umweltschonende Fahrzeuge unterwegs sein können und gerade bei den E-Fahrzeugen tut sich derzeit in der Entwicklung sehr viel“, erläutert Mobilitätslandesrat Florian Mussner, der den Beschlussantrag vorgelegt hat. „Der Verkehr ist ein wichtiger Faktor was die Emissionen von Kohlenstoffdioxid anbelangt, die zum Erreichen der Klimaziele bis 2020 auf unter vier Tonnen und bis 2050 auf unter 1,5 Tonnen gesenkt werden müssen – hier liefern Elektrofahrzeuge schnelle Ergebnisse“, unterstreicht Umweltlandesrat Richard Theiner. Die Förderung des Ankaufs von Elektrofahrzeugen und Errichtung von Ladestationen für Betriebe ist laut Landesabteilung Wirtschaft gut angelaufen: 131 Gesuche sind von Juli bis 31. August 2017 bereits eingereicht worden.
„Um den bürokratischen Aufwand für Private möglichst gering zu halten, ist kein eigenes Formularansuchen notwendig – wer ein Elektroauto kauft, bekommt bereits bei den Autohändlern, die mitmachen, die volle Ankaufsprämie“, erklärt Mussner. Der Autohändler verrechnet dann den Landesanteil direkt mit der Landesverwaltung. Anders als bei der Förderung für Betriebe bekommen die privaten Käufer ebenso wie öffentliche Organisationen also direkt beim Ankauf von Elektrofahrzeugen einen Preisnachlass von 4000 Euro, und zwar 2000 Euro als Landesbeitrag plus 2000 Euro als Preisnachlass des Händlers. Dabei ist es egal, ob das Elektrofahrzeug mit Batterie oder mit Wasserstoff betrieben oder ein Batteriefahrzeug mit Range-Extender ist. Für Plug-In-Hybride ist hingegen eine Ankaufsprämie von 2000 Euro vorgesehen, dabei soll es 1000 Euro vom Land und 1000 Euro vom Händler geben.
Die Förderungen beziehen sich auf die ab dem 1. Mai 2017 zugelassenen Fahrzeuge und gelten auch für öffentliche Körperschaften und Vereine. Für den Bürger reicht es, beim Händler nach der Förderung zu fragen und dort zu unterschreiben, sofern der Autohändler die Konvention unterschreibt. Der Direktor der Landesabteilung Mobilität Günther Burger wird in den kommenden Wochen die entsprechenden Konventionen mit den interessierten Händlern abschließen. Eine Liste der teilnehmenden Händler wird laufend ajourniert in Kürze auf der Webseite www.greenmobility.bz.it abrufbar sein. Die Förderung von Elektrofahrzeugen ist Teil des umfangreichen Maßnahmenpakets für nachhaltige Mobilität unter dem Leitthema #smartunterwegs, für dessen Umsetzung die Ressorts für Wirtschaft, Energie und Umwelt sowie Mobilität und Verkehrsnetz ihre Kräfte bündeln. (SAN)