Noch bis zum 31. Oktober können Betriebe ihre Ansuchen um die Prämie für den Kauf von E-Fahrzeugen einreichen. Die Landesregierung hat den Termin verlängert.
Weit über 100 Betriebe haben bereits um Förderung für den Kauf eines Fahrzeuges mit Elektromotor, eines Elektromotorrades, eines elektrischen Lastenfahrrades oder entsprechender Ladestationen angesucht. Nun hat die Landesregierung den Einreichtermin für die Fördergesuche verlängert, und zwar bis zum 31. Oktober. „Mit der Ankaufsprämie wollen wir eine zukunftsgerichtete Kaufentscheidung anregen und bei der Entwicklung Südtirols zu einer Modellregion für nachhaltige alpine Mobilität einen Schritt weiter kommen“, sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher.
Die Fördergesuche für Betriebe, die Elektrofahrzeuge ankaufen, werden über die Landesabteilung Wirtschaft abgewickelt. Jedes neue Fahrzeug mit Elektromotor, also auch ein Brennstoffzellenfahrzeug, wird mit 2000 Euro bezuschusst, ganz gleich, ob es für den Personen- oder den Güterverkehr bestimmt ist. Zudem ist der Händler verpflichtet, einen ebenso hohen Rabatt auf das Fahrzeug zu gewähren, so dass sich der gesamte Preis um bis zu 4000 Euro verringert. Bei Plug-in-Hybriden, die sowohl elektrisch als auch mit Verbrennungsmotor fahren und zudem über eine Steckdose aufgeladen werden können, halbieren sich Zuschuss und Preisnachlass auf jeweils 1000 Euro. Für Elektromotorräder beträgt die Förderung 30 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 1000 Euro – ohne verpflichtenden Preisnachlass; bei Lastenfahrrädern mit mindestens 150 Kilogramm zugelassenem Gesamtgewicht steigt der Höchstbetrag auf 1500 Euro. Betriebliche Ladestationen werden mit 70 Prozent der Kosten bezuschusst, maximal aber mit 1000 Euro. Es sind nur Investitionen beihilfefähig, die eng mit der in Südtirol ausgeübten betrieblichen Tätigkeit zusammenhängen und sich direkt auf diese auswirken. Die geförderten Fahrzeuge müssen in Südtirol zugelassen sein. Unternehmen können also ihre Ansuchen bei den für ihre Branche zuständigen Ämtern der Landesabteilung Wirtschaft, Raiffeisenstraße 5, in Bozen noch bis 31. Oktober einreichen. 2018 und 2019 läuft die Periode für die Ansuchen vom 1. Januar bis 30. Juni. (SAN)