BAUVERZÖGERUNG LÄRMSCHUTZWAND
„Die Gemeinde ist nicht erpressbar!“
ST. LORENZEN – Nach wie vor fehlt die Lärmschutzwand an der Peintner Brücke auf der von Brixen kommenden linken Seite der SS 49. Die Gelder sind verfügbar, versichert Bürgermeister Martin Ausserdorfer, aber die fehlende Kooperation eines einzelnen Anrainers vereitelt den Bau.
Die unzumutbare Dauerbelastung an der wohl verkehrsreichsten Straße des Pustertals findet für die Anrainer auf dem Gebiet von Heiligkreuz noch immer kein Ende. Enormer Verkehrslärm und Abgase verursacht durch Camions, Busse, Touristen, Berufs- und Schwerverkehr beeinträchtigen bereits ab 4 Uhr morgens das Leben der Anrainer. Nach der Begradigung der SS 49 und Sanierung der Peintner Brücke im Jahr 2015, was eine Verlegung der Straße um zwölf Meter näher an die Anrainerhäuser zur Folge hatte, sei die bereits seit über 20 Jahren prekäre Wohnsituation in Heiligkreuz nahezu unerträglich geworden, bestätigen die Anrainer.
SCHUTZWAND ZUGESICHERT
Obwohl die vom Amt für Lärmschutz durchgeführten Messungen im vergangenen Jahr den nötigen hohen Mittelwert nicht ergeben haben, hatte sich Bürgermeister Ausserdorfer dennoch für den Bau der von den Anrainern geforderten zweiten Lärmschutzwand eingesetzt. Die Umsetzung lässt nun wider Erwarten auf sich warten.
DER STEIN DES ANSTOSSES
„Die benötigten Gelder von über einer halben Million Euro sind im Haushalt. Land und Gemeinde werden die Finanzierung übernehmen. Die Ausschreibung ist erfolgt. Die ganze Planung zum Bau der Lärmschutzwand an der Peintner Brücke ist bereits vorfinanziert“, bekräftigt Bürgermeister Ausserdorfer. Was jetzt noch fehle, sei die Bereitschaft zur Kooperation. „Die Gemeinde ist kein Selbstbedienungsladen, in dem man sich zum eigenen Vorteil bedienen kann.“ Über 500.000 Euro werde das Projekt kosten. Diese Geldern kämen nicht allen Gemeindebürgern zugute, sondern nur jenen auf dem Gebiet von Heiligkreuz, weshalb sich die Gemeindeverwaltung ein Miteinander der Anrainer erwarte. „Wir planen den Ausbau des Radweges entlang der Rienz. Heiligkreuz ist laut Gefahrenzonenplan ein sensibles Gebiet für Hochwasser, weshalb die Errichtung eines Kanals für das Oberflächenwasser erforderlich wird. Die Gemeinde benötigt für diese dringende Zivilschutzmaßnahme auch privaten Grund von etwa 50 Zentimeter Breite neben dem Radweg. Wir erwarten uns, dass diese Gründe von den Besitzer der Gemeinde unentgeltlich abgetreten werden. Alle etwa 20 Besitzer haben das auch gerne gemacht, da es sich lediglich um eine geringe Fläche handelt, die sie wohl einmal gekauft haben, aber heute doch außerhalb der abgegrenzten Gärten liegt. Nur Anrainer Anton Peintner, einer der ersten, der auf die Errichtung der Lärmschutzwand beharrte, widersetzt sich und verlangt einen Kaufpreis. Gleich zwei Mal einen subjektiven Vorteil aus öffentlichen Geldern werden wir nicht unterstützen. Die Gemeinde ist nicht erpressbar! Wenn sich der Anrainer auf stur stellt, werde ich das mit der Rückendeckung des gesamten Gemeinderates auch. Sofern seine Zustimmung kommt, kann mit dem Bau im Frühjahr begonnen werden, wenn nicht, zieht sich der Bau der Lärmschutzwand weiter hinaus!“ (SP)