Für Einschätzung und Überprüfung von Asylsituationen sind ausschließlich Regierungskommissariat und Quästur zuständig. Darauf weist das Sozialressort hin.
Das Landessozialressort weist Medienberichte von heute (8. Jänner 2018) als „nicht den Tatsachen entsprechend“ zurück, wonach in den von der Stadtgemeinde Bozen geführten Kälte-Notunterkünften eine größere Anzahl von Personen mit überprüftem Anrecht auf die Aufnahme in Einrichtungen für Asylbewerber untergebracht sei. Diese Personen wiederum würden Plätze belegen die ansonsten für andere Personen zur Verfügung stehen würden.
Das Sozialressort erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die Überprüfung der Voraussetzungen für die Aufnahme in Einrichtungen für Asylbewerber ausschließlich vom Regierungskommissariat und von der Quästur durchgeführt wird. Diese teilen dem Land die Namen der Personen mit Anrecht auf Aufnahme mit. „Alle Namen, die Regierungskommissariat und Quästur in den vergangenen Monaten überprüft und mitgeteilt haben, wurden unmittelbar für die Aufnahme weitergeleitet“, informiert das Sozialressort des Landes. Aufnahmen seien auch in den letzten Wochen erfolgt.
Da nur Regierungskommissariat und Quästur über die notwendigen Informationen für die Überprüfung des Anrechts auf Aufnahme verfügten, erscheine es fragwürdig, dass dritte Personen Einschätzungen und Zahlen bezüglich „Personen mit Anrecht“ weitergeben können, beanstandet das Sozialressort.
Es könne durchaus sein, so eine Hypothese, dass Personen einen Asylantrag gestellt haben und das entsprechende Verfahren läuft, sie aber aus verschiedenen Gründen – beispielsweise, weil sie in einer Einrichtung waren und diese verlassen haben, weil sie aus Disziplinargründen ausgeschlossen wurden, weil sie strafrechtlich auffällig geworden sind – nicht in Einrichtungen für Asylbewerber aufgenommen werden können.
Die Einschätzung und Überprüfung der Situationen sollte somit ausschließlich den zuständigen Stellen, d.h. dem Regierungskommissariat und der Quästur, überlassen werden, fordert die Landesbehörde. (LPA)