Die Landesregierung hat den als Blaues Buch bekannten Leitfaden rund um das Landesvergabegesetz verabschiedet. Die AOV hat diesen grundlegend überarbeitet.
Aufgrund der Neuerungen in Staats- und Landesgesetzgebung hat die Agentur für öffentliche Verträge (AOV) den Leitfaden zur Vergabe der öffentlichen Aufträge, das sogenannte „Blaue Buch“, neu aufgelegt. Die Landesregierung hat dieses in ihrer gestrigen Sitzung (16. Januar) für gut befunden. „Der Leitfaden trägt nicht nur den Änderungen Rechnung, sondern wurde zu einer umfassenden Darstellung der gesamten Materie der öffentlichen Auftragsvergabe weiterentwickelt“, unterstreicht Landeshauptmann Arno Kompatscher.
Das Blaue Buch ist als Anwendungsrichtlinie herausgegeben worden und gewährleistet damit auch die Rechtsicherheit. Die einzelnen Vergabestellen in Südtirol brauchen somit nicht mehr eigenständig die entsprechenden Rechtsquellen interpretieren. „Es gibt im gesamten Südtiroler Landesrecht keine vergleichbare Situation. Wir konnten in einem Bereich, der wohl zu den komplexesten gehört, einen hohen Grad an Rechtssicherheit schaffen“, betont Landeshauptmann Kompatscher.
In der Neuauflage, die in Deutsch und Italienisch jeweils 78 und 74 Seiten umfasst, finden sich sämtliche Lösungen für die Anwendungsproblematiken seit Inkrafttreten des Südtiroler Vergabegesetzes vor zwei Jahren. Im Leitfaden enthalten sind zudem zwei andere wichtige normative Quellen des Vergaberechts: das Transparenzgesetz, das die Beschwerden über Bewertungskommissionen regelt, und das Landesgesetz zum Rechnungswesen und Haushalt, das die Bestimmungen der sogenannten Spending Review umfasst. (mgp)