Was darf ich fotografieren, was darf ich veröffentlichen, und wie steht es um die Bildrechte? Aufschluss darüber gibt ein Workshop an der Eurac am 24. Jänner.
Im Rahmen des Interreg-Projektes „Lichtbild. Kulturschatz Historische Photographie“ findet am Mittwoch, 24. Jänner 2018, von 9 bis 16.30 Uhr an der Eurac Bozen, Dursusallee 1 der Workshop „Fotorecht und Creative Commons“ statt. Es geht dabei um rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Fotografie: Was darf fotografiert werden? Was gilt es zu beachten, wenn Fotos aus einem alten Fotobestand verwendet werden sollen? Wie steht es um das Recht am eigenen Bild? Diese und weitere Fragen werden vor dem Hintergrund der italienischen, österreichischen und europäischen Rechtsprechung beantwortet. Schwerpunkte bilden dabei Begriffe wie Copyright, Urheberrecht, Allgemeingut und Creative Commons CC (bzw. schöpferisches Gemeingut). Bei einer Podiumsdiskussion kommen unterschiedliche Stimmen zu Wort.
Im zweiten Teil der Veranstaltung beantworten Fotorechtexperten Fragen aus der Praxis, beispielsweise: Was ist zu tun, wenn ich die Herkunft des Bildes in meiner Sammlung nicht kenne? Kann ich Kinderfotos einfach veröffentlichen? Ab wann gehen die Werke eines Fotografen, einer Fotografin ins Allgemeingut über? Was passiert mit meinen Bildern, wenn ich sie online stelle? Veranstaltet wird der Workshop von den Partnern des Interreg-Projekts „Lichtbild. Kulturschatz Historische Photographie“: dem Tiroler Archiv für photographische Dokumentation und Kunst (TAP) in Lienz, der Stadtgemeinde Bruneck sowie dem Landesamt für Film und Medien und der Landesabteilung Museen. (LPA)