Die Bürger können die Patientenverfügung in der Gemeinde registrieren lassen, ein zentrales Register wird eingerichtet. Beratung durch Arzt ist unerlässlich.
Seit 31. Jänner ist das Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft, das es Patienten ermöglicht, lebensverlängernde Maßnahmen abzulehnen. Neben einer öffentlichen Urkunde und einer beglaubigten Privaturkunde sieht das Gesetz auch eine dritte Möglichkeit vor, jene nämlich, dass die Bürger ihre Verfügungen in den Wohnsitzgemeinden abgeben. „Die Gemeinden nehmen die Erklärungen entgegen, kontrollieren die Personalien, registrieren die Verfügungen und bewahren das Original auf“, erklärte Benedikt Galler kürzlich bei einem Treffen mit Gesundheitslandesrätin Martha Stocker, dem Präsidenten des Ehtikkomitees, Herbert Heidegger, und Vertretern des Südtiroler Sanitätsbetriebs. Der Direktor des Gemeindenverbandes wies aber auch darauf hin, dass es nicht Aufgabe – und auch nicht Recht – der Gemeinden sei, den Inhalt der Verfügungen zu prüfen. Sobald das vom Gesetz vorgesehene zentrale Register auf Staatsebene eingerichtet ist, würden die Gemeinden auch dieses System speisen. Johannes Ortler, Direktor im Amt für Gesundheitsplanung, kündigte an, dass die Patientenverfügung auch Teil der elektronischen Gesundheitsakte sein könne, und das bereits in wenigen Monaten. So wäre es für die Ärzte leichter zu kontrollieren, ob eine entsprechende Erklärung vorliegt.
„Wir wollen den Zugang zur Patientenverfügung kostenlos und so niederschwellig wie möglich gestalten, der Weg über die Gemeinden ist für die Menschen sicher der einfachste“, zeigte sich Stocker überzeugt und betonte die gute Zusammenarbeit mit dem Gemeindenverband. Gemeinsam mit den Gemeinden sollen Informationsabende zum Thema Patientenverfügung in allen Bezirken stattfinden. Darüber hinaus kündigte Stocker an, dass Ärzte und Pflegepersonal in Fortbildungen darauf vorbereitet werden, die Menschen in der gesundheitlichen Vorausplanung und bei der Vorbereitung von Patientenverfügungen zu begleiten. Angedacht wurde auch, eine Ansprechperson in jedem Gesundheitssprengel zu benennen und entsprechend zu schulen. Heidegger betonte, dass die Beratung durch einen Arzt unerlässlich sei. Einerseits könnten die Patienten nur so die Tragweite ihrer Entscheidungen verstehen, andererseits sei die Erklärung dann auch so ausgearbeitet, dass sich die Ärzte in ihrer Entscheidung tatsächlich darauf stützen können. (ep)