Voraussetzung für die Eintragung ins Verzeichnis der Sachwalter ist ein entsprechender Grundkurs. Aufgrund der großen Nachfrage werden Zusatzkurse angeboten.
Seit 2004 gibt es in Italien die Sachwalter als rechtliche Hilfe für Menschen, die in ihrer Selbstständigkeit ganz oder teilweise eingeschränkt sind. Seit 2009 gibt es ein Verzeichnis der ehrenamtlichen Sachwalter. Wer sich in dieses Verzeichnis eintragen lassen möchte, muss eine Grundausbildung von mindestens sechs Stunden absolvieren oder eine entsprechende berufliche Ausbildung vorweisen.
Angesichts der großen Nachfrage erweitert die Landesabteilung Soziales das Kursangebot 2018. Ein zusätzlicher deutschsprachiger Kurs wird am 15. und 17. Mai 2018 von 16.30 Uhr bis 19.30 Uhr durchgeführt. Auch die italienischen Kurse wurden um einen weiteren Lehrgang ausgebaut, der am 20. und 22. März 2018 von 16.30 Uhr bis 19.30 Uhr stattfindet.
Die Kurse finden in der Landesberufsschule für Handel, Tourismus und Dienstleistungen „Luigi Einaudi“ in Bozen, St.-Gertraud-Weg 3, statt.
Die Einschreibung ist mittels Vordruck vorzunehmen. Dieser liegt am Sitz des Vereines für Sachwalterschaft in der Frontkämpferstraße 3 in Bozen auf und ist unter www.sachwalter.bz.it abrufbar. Das ausgefüllte Formular kann beim Verein für Sachwalterschaft abgegeben oder mittels Fax an die Nummer 0471 1775110 übermittelt werden.
Weitere Informationen:
info@sachwalter.bz.it
Tel.: 0471 1882232 (Montag bis Freitag von 10 Uhr bis 13 Uhr sowie am Dienstag und Donnerstag auch nachmittags von 14.30 bis 17.30 Uhr)
(LPA)