Elektronische Gesundheitsakte soll auch Daten aus Tirol enthalten

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Elektronische Gesundheitsakte soll auch Daten aus Tirol enthalten

Das Abkommen mit den Tiroler Gesundheitseinrichtungen wird laufend erneuert, bei einem Koordinierungstreffen ging es um die Digitalisierung der Patientendaten.

Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union in Kraft, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten EU-weit vereinheitlicht werden. Wichtig werden diese neuen Bestimmungen auch für jene Südtiroler Patienten sein, die in Tirol behandelt werden. „Es ist deshalb sehr wichtig, dass die IT-Verantwortlichen aus Bozen und Innsbruck eng zusammenarbeiten, damit die elektronische Gesundheitsakte, an der wir derzeit mit Hochdruck arbeiten, auch von Tirol mit Daten bestückt werden kann“, erklärte Gesundheitslandesrätin Martha Stocker vor Kurzem nach einem Treffen mit Vertretern des Südtiroler Sanitätsbetriebs, der Landesabteilung Gesundheit und der Tirol Kliniken. Neben der Digitalisierung standen auch die Themen Strahlentherapie und jugendliche Herzpatienten auf der Tagesordnung. „Wir sind den Tirol Kliniken dankbar für die hochspezialisierte Dienstleistung, die sie den jungen Südtiroler Patienten seit vielen Jahren zukommen lassen“, betonte Stocker. Eines aber solle in Zukunft auch hier erleichtert werden: Sollte ein Fall nach Einschätzung der Ärzte in der Uniklinik Innsbruck so schwer sein, dass eine OP oder spezielle Behandlung in Wien angeraten ist, so sollen sie dies selbständig entscheiden können, sprich keine Genehmigung zur Weiterleitung des Patienten in Südtirol einholen müssen. Und was die Strahlentherapie betrifft, bedankte sich Stocker für die gute Zusammenarbeit in der Aufbauarbeit in Südtirol. „Nun stehen wir im Wesentlichen auf eigenen Beinen“, betonte die Landesrätin. Erst im vergangenen September hatte die Landesregierung das Abkommen mit den Tiroler Gesundheitseinrichtungen um weitere drei Jahre verlängert. Für die Südtiroler Patienten bedeutet es, dass sie die Leistungen der Universitätsklinik Innsbruck, des Landeskrankenhauses Hall in Tirol und des Landeskrankenhauses Hochzirl-Natters nutzen können. Insgesamt werden in diesen Krankenhäusern jedes Jahr etwa 1700 Südtiroler Patienten stationär behandelt, dazu kommen rund 3700 Südtiroler, die jährlich ambulante Leistungen in Anspruch nehmen. „Diese Vereinbarung wird laufend erweitert. Sie stellt schon seit vielen Jahren einen unverzichtbaren Bestandteil der gesundheitlichen Versorgung der Südtiroler Bevölkerung dar“, erklärte Stocker. Pro Jahr wurden letzthin Leistungen im Ausmaß von durchschnittlich etwa 17 Millionen Euro erbracht. (ep)