Für ihre Investitionen in ihre Digitalisierung erhalten Kleinunternehmen auch in diesem Jahr Zuschüsse vom Land Südtirol im Gesamtwert von sechs Millionen Euro.
Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung (10. April) die erneute Auflage der Zuschüsse für Investitionen zugunsten von Kleinst- und Kleinunternehmen beschlossen. Dafür hat sie, wie auch 2017, sechs Millionen Euro bereitgestellt und die entsprechenden Richtlinien für den Wettbewerb genehmigt. „Wir wollen mit diesem Wettbewerb insbesondere für Kleinstbetriebe einen Anreiz schaffen, um ganz bestimmte Investitionen zu tätigen, mit denen definierte Zielsetzungen erreicht werden können“, erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung. Absicht der Förderreform sei es ja auch, dass die Zuschüsse zielgerichteter würden. Den Schwerpunkt der Reform der Wirtschaftsförderung stellten hingegen die vielfältigen Steuersenkungen und die zinsbegünstigten Darlehen über den Rotationsfonds dar, wie Kompatscher betonte.
Im vergangenen Jahr war der Schwerpunkt des Punktesystems (30 Punkte) zur Bewertung der Ansuchen zugunsten Unternehmen in strukturell benachteiligten Gebieten, den sogenannten „Gebieten mit Vorrang“ gelegt worden. „In diesem Jahr haben wir den Schwerpunkt hingegen auf die Digitalisierung und die Automatisierung gelegt“, erklärte Kompatscher. Die diesjährige Gewichtung der Kriterien ist in enger Absprache mit den Vertretern der Wirtschaft festgelegt worden.
Eigener Wettbewerb für Handel und Dienstleistungen
Der Wettbewerb für 2018 sieht erstmals eine eigene Rangliste für die Bereiche Handel und Dienstleistungen vor. Diesen stehen eine Million Euro zur Verfügung. Wie 2017 werden zudem zwei Ranglisten zugunsten von Handwerk und Industrie erstellt. Je 2,5 Millionen Euro stehen in den beiden Ranglisten für Unternehmen mit bis zu 9 Beschäftigten und solche mit mehr als 9 bis 49 Beschäftigten zur Verfügung.
Der Wettbewerb sieht eine Bezuschussung im Ausmaß von 20 Prozent für Investitionen in bewegliche Güter, beispielsweise in Maschinen, Anlagen, Einrichtung aber auch in Hard- und Basissoftware vor. „Auf diese Weise werden insgesamt 30 Millionen Euro Investitionen angeschoben“, sagte der Landeshauptmann. Nicht gefördert werden Ersatzinvestitionen oder Fahrzeuge, mit Ausnahme von Sonderfahrzeugen und solchen für Vertreter oder Wanderhändler. Der Rahmen der Investitionen ist auf mindestens 20.000 und höchstens 500.000 Euro begrenzt. Daraus resultiert ein maximaler Förderhöchstbeitrag von 100.000 Euro. Die Investitionen sollten innerhalb 2018 durchgeführt oder zumindest bis Jahresende angezahlt worden sein.
Rangordnung nach Punkten
Damit möglichst wenig Bürokratie entsteht und dennoch eine sinnvolle Selektion der Ansuchen möglich ist, erhalten die Investitionsprojekte nach klar definierten Kriterien Punkte. Die meisten Punkte, nämlich 30, erhalten Antragsstellende beispielsweise dann, wenn ihr Betrieb Investitionen tätigt, die zur Automatisierung der Prozesse und Digitalisierung der Abläufe beitragen, auch Unternehmen 4.0 genannt. Nur jene Unternehmen erhalten die 30 Punkte, die für ihre Investitionen in Automatisierung und Digitalisierung nicht in den Genuss der vom Staat vorgesehenen Abschreibungen (Neue Sabatini-Förderung) kommen. Ein weiteres Kriterium ist die Nutzung bestehender Baukubatur für die Investition. Punkte gibt es zudem, wenn das Unternehmen in den letzten fünf Jahren Förderungen für Forschung und Entwicklung erhalten hat. Der Handel erhält hingegen Punkte, wenn er Einzelhandelstätigkeit in peripheren Stadtvierteln betreibt oder als Nahversorger gilt.
Die Srukturschwäche eines Gebietes als Kriterium wurde eingeschränkt auf eine Arbeitslosigkeit von mehr als zwei Prozent oder mehr als zwei Prozent Unternehmen, die aufgelöst wurden. Auch kommt dieses Kriterium nur im Bereich Handwerk und handwerkähnliche Dienstleistungen zum Tragen. Je zehn Punkte erhalten Unternehmen, die neu gegründet wurden oder einer Frau gehören. Für ihre Wachstumsorientierung erhalten Unternehmen 15 Punkte; dazu zählen Kooperationen mit anderen Unternehmen, die Teilnahme an Messen oder das Engagieren eines Export-Coaches. Die Möglichkeit, mit der Investition weiter zu wachsen, beispielsweise infolge einer Kooperation oder der stärkeren Internationalisierung, ergibt ebenso Pluspunkte. Dasselbe gilt für die Qualifizierung des Betriebs, beispielweise weil der Betrieb ISO-zertifiziert ist oder Lehrlinge beschäftigt, oder der Inhaber oder seine Mitarbeiter über besondere berufliche oder akademische Qualifikationen verfügen. Pluspunkte gibt es ebenso für das Zertifikat „audit familieundberuf“. Die Details zur Punktevergabe sind in den Bestimmungen des Wettbewerbs nachzulesen.
Sollten in einer Rangliste nicht die gesamten Mittel aufgebraucht werden, können diese auf andere Ranglisten verschoben werden. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die eingeplanten Mittel zur Gänze von der Wirtschaft abgeholt werden. Daher ist auch keine Mindestpunktezahl vorgesehen.
Bei Punktgleichstand erhalten jene Unternehmen den Vorzug, die beispielsweise 2017 noch keine Förderung erhalten haben oder 30 Punkte für einen der Schwerpunkte erhalten haben.
Unternehmen können ihre Ansuchen bis 30. Juni 2018 mit wenig Aufwand, wie der Landeshauptmann unterstrich, online einreichen. Die Landesabteilung Wirtschaft wird anschließend die Rangordnung erstellen und bis Mitte September genehmigen lassen.
2017 kamen 178 Unternehmen zum Zug
Beim Wettbewerb 2017 waren 571 Ansuchen eingereicht worden. In der Kategorie Unternehmen mit eins bis neun Mitarbeitern förderte das Land 120 Unternehmen. In der Kategorie 10 bis 49 Mitarbeiter konnten 58 Unternehmen bezuschusst werden. Ein solches Unternehmen ist beispielsweise ein Backbetrieb in Ulten: Es erhielt 38.000 Euro Zuschuss für den Kauf einer Anlage zur Zutatenautomatisierung. (mgp)