Beitragsansuchen in der Höhe von insgesamt 212.500 Euro hat die Kommission für den Landschaftsfonds für 2018 genehmigt.
35 Beitragsgesuche für den Landschaftsfonds wurden im laufenden Jahr eingereicht. Insgesamt 212.500 Euro an Beiträgen hat die Kommission für den Landschaftsfonds vor Kurzem gutgeheißen. Schwerpunkt der Ansuchen bildeten dieses Jahr Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensraums geschützter Tierarten. „Allein 16 Gesuche wurden für Maßnahmen für das Birk- und Auerwild und für den Erhalt von Magerweideflächen eingereicht und positiv bewertet“, erläutert der Vorsitzende der Kommission, Horand Maier. Positiv sei, dass über den Landschaftsfonds nicht nur zur Erhaltung EU-weit geschützter Tier- und Pflanzenarten beigetragen werde, sondern sich auch Private an den Schutzmaßnahmen beteiligen können. So hätten sich heuer zwölf Jagdreviere und Grundbesitzer bereit erklärt, gemeinsam mit Forstbehörde und Naturparkverwaltung im Nordosten und Süden des Landes Lebensraum-Verbesserungsmaßnahmen für geschützte Arten durchzuführen. Von der Kommission befürwortet wurden weiters die Beitragsvergabe für die Heubringung von unerschlossenen Almen im Naturpark Drei Zinnen, für die Sanierung von historischen Kalköfen im Unterland sowie für die Sanierung zweier ensemblegeschützter Liegenschaften in Montan und in Bruneck. „Der Landschaftsfonds bietet eine breite Palette an Fördermöglichkeiten und findet regen Zuspruch“, betont Naturschutzlandesrat Richard Theiner. Insbesondere erlaube er es, dort fördernd mitzuwirken, wo Private oder Institutionen sich für Maßnahmen im Sinne der Erhaltung und Weiterentwicklung der Südtiroler Kultur- und Naturlandschaft engagieren wollen. Der Landschaftsfonds wurde 2007 eingerichtet und fördert Vorhaben zur langfristigen Erhaltung, Wiederherstellung oder Weiterentwicklung der biologischen und strukturellen Vielfalt der Natur- und Kulturlandschaft. Förderbar sind auch Projekte zur Sicherung der Bodennutzungsformen mit ökologisch wertvoller Funktion sowie zum Artenschutz auf lokaler Ebene. Ebenso unterstützt wird die Pflege, Erhaltung oder Erneuerung schutzwürdiger Ensembles. Auch Flächenankäufe seitens der öffentlichen Hand zu Naturschutzzwecken, Besucherlenkungsmaßnahmen in Schutzgebieten und Sensibilisierungsmaßnahmen im Bereich der Baukultur können über den Landschaftsfonds unterstützt werden. (mpi)