Klare und einheitliche Regeln sollen die Ausstellung der von der Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Parkausweise erleichtern und Missbrauch vorbeugen.
Die Landesregierung hat heute (17. Juli) die Bewertungskriterien für die Ausstellung des Parkausweises für Invaliden gutgeheißen. „Vorausgegangen“, berichtet Gesundheitslandesrätin Martha Stocker, „ist dieser Entscheidung eine jahrelange Diskussion; nun liegt ein gut vorbereitetes und detailliert erarbeitetes Konzept vor.“
„Im ganzen Land“, weist Landesrätin Stocker hin, „wurden teils unterschiedliche Kriterien für die Genehmigung von Parkausweisen für Menschen mit Behinderung angewandt, die manchmal zu Unmut und sogar zu Rekursen bei der Rechtsmedizin geführt haben. Eine eigens eingesetzte Arbeitsgruppe hat in einer sehr detaillierten Auseinandersetzung einen sehr guten Vorschlag für die Kriterien ausgearbeitet, die nun landesweit angewendet werden.“
Federführend mitgearbeitet haben Primarärztin Giovanna Zanirato, der stellvertretende Direktor des Dienstes für Rechtsmedizin im Südtiroler Sanitätsbetrieb, Oliver Neeb, der Präsident des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit, Martin Telser, und Heinrich Tischler, ehemaliger Primar am Krankenhaus Meran und Sonderbeauftragter der Gemeinde Meran für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigung. Alle zeigten sich nach der heutigen Genehmigung durch die Landesregierung „sehr zufrieden mit der Neuregelung, die kein Kompromiss ist, sondern eine klare Linie vorgibt“. Wichtig sei nun die Bewusstseinsbildung: Es gelte zu vermeiden, dass nicht berechtigte Personen ihr Auto fälschlicherweise auf einem Behindertenparkplatz abstellen oder den Berechtigungsschein falsch verwenden, also in Abwesenheit der Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung.
Als nächster Schritt werden nun alle Hausärzte und Mitarbeitenden der Dienste für Hygiene und öffentliche Gesundheit mit den neuen Kriterien vertraut gemacht. „Unser aller Ziel ist es“, erklärt Stocker, „dass die Behindertenparkplätze wirklich auch jenen Menschen zur Verfügung stehen, die sie benötigen.“ Landesrätin Stocker ersucht deshalb die Bevölkerung, respektvoll vorzugehen und die eigens gekennzeichneten Parkplätze auch frei zu halten.
Die Parkausweise werden als permanente Parkausweise mit einer Gültigkeit von fünf Jahren oder als zeitlich begrenzte Parkausweise ausgestellt, und zwar ausschließlich in Anwesenheit des Antragstellers. Vorausgehen muss eine rechtsmedizinische Beurteilung. Für Personen mit Wohnsitz in den Gemeinden Bozen oder Meran werden die gesundheitlichen Voraussetzungen, die für die Erstausstellung des Parkausweises notwendig sind, vom betrieblichen Dienst für Rechtsmedizin festgestellt. Für alle anderen sind die Dienste für Hygiene und öffentliche Gesundheit bzw. die Ärzte mit Auftrag als Sprengelhygienearzt zuständig.
In der Anlage des Beschlusses wird das rechtsmedizinische Konzept der „erheblich eingeschränkten Gehfähigkeit“ definiert: Eine effektive oder eine erheblich eingeschränkte Gehfähigkeit kann aufgrund vielfältiger Pathologien eintreten, die mit dem Bewegungsapparat wie auch unter anderem mit dem Herzkreislauf- oder dem Atmungsapparat, der neurologischen Verfassung oder dem Verlust des Sehvermögens zusammenhängen.
Der Beschluss tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol in Kraft. (mac)