Organisationen und Vereine des Ehrenamts können sich sofort nach Gründung in die Landesverzeichnisse eintragen. Dienstleistungszentrum wird eingerichtet.
Mehr Sicherheit für Vereine und Verbände, Versicherungsschutz schon ab dem ersten Jahr sowie die Einrichtung des Dienstleistungszentrums als „Verein der Vereine“ unter Nutzung der von den Banken bereitgestellten Mittel sind nach den Worten von Landeshauptmann Arno Kompatscher die wesentlichen Punkte im Gesetz zum Ehrenamt, das der Südtiroler Landtag heute (27. Juli) verabschiedet hat. Die Landesregierung hatte den Gesetzentwurf auf Initiative des Landeshauptmanns vorgelegt. Mit dem nun genehmigten Gesetz wird das Landesgesetz aus dem Jahr 1993 geändert, das die ehrenamtliche Tätigkeit regelt und das Gemeinwesen fördert, und an den neuen staatlichen Kodex des Dritten Sektors (GVD 117/2017) angepasst. Die neuen Bestimmungen gelten für fast 2200 ehrenamtlich tätige Organisationen und 110 Organisationen zur Förderung des Gemeinwesens.
„Eigentlich wollten wir abwarten, bis der Staat alle Durchführungsverordnungen zum Kodex für den Dritten Sektor erlassen hat und erst dann gesetzgeberisch tätig werden“, erklärte Landeshauptmann Kompatscher heute im Landtag, um aber Vereinen und Verbänden Sicherheit zu geben, habe man das Gesetz erarbeitet.
Die wichtigste Neuerung betrifft die Eintragung in die Landesverzeichnisse: So müssen Organisationen, die in den Bereichen gesundheitliche und soziale Betreuung, Kultur, Erziehung und Bildung, Sport, Erholung und Freizeit, Zivilschutz, Umwelt- und Landschaftsschutz tätig sind oder sich für die Bereiche Sozialtourismus, Verbraucherschutz, Menschenrechte, Chancengleichheit und Entwicklungszusammenarbeit engagieren, nicht mehr eine einjährige bzw. sechsmonatige Tätigkeit nachweisen, um in die Landesregister der ehrenamtlichen Organisationen bzw. der Vereine zur Förderung des Gemeinwesens eingetragen zu werden. Dies kommt vor allem den neu gegründeten Vereinen zu Gute und bietet den Vorsitzenden mehr Sicherheit.
Mit dem neuen Gesetz soll auch das Verhältnis zwischen dem neuen Dienstleistungszentrum für das Ehrenamt und dem Südtiroler Vereinswesen geregelt werden. Dieses Dienstleistungszentrum ist von der staatlichen Gesetzgebung vorgesehenen und wird künftig eine wichtige Rolle im Dritten Sektor spielen. Da sich die Aufgaben des Dienstleistungszentrums stark mit jenen überschneiden, die bisher von Landesbeobachtungsstelle für das Ehrenamt ausgeübt wurden, soll die Beobachtungsstelle abgeschafft werden. „Bei der Schaffung des Dienstleistungszentrum in Südtirol gehen wir unseren eigenen Weg. Es einzurichten ist aber notwendig, um die von den Banken bereitgestellten Mittel nutzen zu können“, erklärte der Landeshauptmann.
Schlussendlich enthält das neue Gesetz eine Übergangsregelung, mit der Rechtssicherheit für die Zeit bis zur vollständigen Funktionsfähigkeit des neuen staatlichen Einheitsregisters für den Dritten Sektor geschaffen werden soll. Das Gesetz tritt nach seiner Ausfertigung durch den Landeshauptmann und nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft. „Da das Dienstleistungszentrum demokratisch aufgebaut ist und eine breite Repräsentativität garantiert, ist die Mitwirkung der Organisationen bei allen Entscheidungen, die das Vereinswesen betreffen, gewährleistet“, betont Landeshauptmann Kompatscher. (jw)