Wiederaufnahme der Facharztausbildung nach österreichischem Modell

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Wiederaufnahme der Facharztausbildung nach österreichischem Modell

Die Facharztausbildung nach österreichischem Modell kann nun wieder in Südtirol absolviert werden.

Beim Besuch der Delegation der Österreichischen Ärztekammer, angeführt von Kammeramtsdirektor Johannes Zahrl, in Südtirol wurde die Wiederaufnahme der Facharztausbildung nach österreichischem Modell besiegelt. Diese kann demnach wieder an den Abteilungen der Krankenhäuser des Südtiroler Sanitätsbetriebes absolviert werden und erfolgt in einem gesetzlichen Rahmen, der vom Gesundheitsministerium anerkannt wird.

Über Jahrzehnte bestand ein gut funktionierendes Facharztausbildungsmodell in Südtirol, in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Bundesärztekammer und der Ärztekammer von Tirol: Jungärztinnen und Jungärzte konnten ihre Facharztausbildung in den Krankenhäusern des Südtiroler Sanitätsbetriebes nach der österreichischen Ärzteausbildungsordnung absolvieren. Die Facharztprüfung wurde an der Österreichischen Ärztekammer in Wien abgelegt, der Facharzttitel von derselben Ärztekammer ausgestellt und im italienischen Gesundheitsministerium anerkannt. Das Modell war sehr erfolgreich und ermöglichte eine praxisorientierte Ausbildung und eine Anbindung der Jungärztinnen und Jungärzte an Südtirol.

Im Jahr 2013 hat das italienische Gesundheitsministerium die Gültigkeit dieser Facharzttitel völlig unerwartet angezweifelt und die über das Südtiroler Ausbildungsmodell erlangten Facharzttitel nicht mehr anerkannt, da aus ihrer Sicht eine abgesicherte Rechtsgrundlage fehlte.

In den Jahren 2014-2016 wurden verschiedene Möglichkeiten eines grenzüberschreitenden Abkommens zwischen dem Ministerium für Unterricht, Hochschulen und Forschung (MIUR) und dem Gesundheitsministerium in Italien, dem Land Südtirol und der Österreichischen Ärztekammer ausgearbeitet, um in Südtirol die Facharztausbildung nach der Österreichischen Ausbildungsordnung zu formalisieren und wieder sicherzustellen.

Mit der Verbalnote der Österreichischen Botschaft in Rom vom 25. November 2016 wurde Unterstützung zugesichert und mitgeteilt, dass die Österreichische Ärztekammer in Aussicht nimmt, Ausbildungszeiten in den Einrichtungen des Südtiroler Sanitätsbetriebes, die als Weiterbildungseinrichtungen im Sinne des Art. 25 der Richtlinie 2005/36/EG gelten, für die Ausbildung zum Facharzt anzurechnen. In Beantwortung der Verbalnote hat das italienische Gesundheitsministerium die internationale Kooperation im Bereich der Facharztausbildung gutgeheißen. Es folgte eine entsprechende positive Verbalnote vom Außenministerium in Rom. Dies kann sicherlich als „Durchbruch“ in Rom gewertet werden.

Der Großteil der Abteilungen der Krankenhäuser des Südtiroler Sanitätsbetriebes (80 von 107) wurden in der Zwischenzeit nach den neuen Mindeststandards und Mindestvoraussetzungen laut Dekret des MIUR Nr. 402/2017 im September 2017 und im Juli 2018 für die Facharztausbildung akkreditiert, eine Voraussetzung für die Anerkennung der Facharztausbildung durch die Österreichische Ärztekammer.

Im April 2018 fand ein Treffen der zuständigen Landesrätin mit der österreichischen Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Beate Hartinger-Klein, mit dem Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer Thomas Szekeres, und dem Kammeramtsdirektor Johannes Zahrl in Wien statt. Im Rahmen dieses Treffens wurde die gemeinsame Absicht unterstrichen, die Facharztausbildungszeiten in Südtirol nach der österreichischen Ausbildungsordnung auf Grundlage der Akkreditierungen der Abteilungen wieder auf ihre Anrechenbarkeit zu prüfen.

Gleichzeitig wurden der Österreichischen Ärztekammer die Vorschläge für das Facharztausbildungsmodell in Innere Medizin, in Orthopädie/Traumatologie und in Chirurgie in Südtirol nach der österreichischen Ärzteausbildungsordnung übermittelt.

Anlässlich des Besuchs der Österreichischen Ärztekammer in Südtirol wurde festgehalten, dass nun die Grundlagen vorhanden sind, eine Ausbildung nach österreichischem Modell in Südtirol gemäß neuer Ausbildungsordnung im Rahmen eines Einzelprüfungsverfahrens ab sofort wiederaufzunehmen.

Mit dem neuen Modell wird ein Qualitätsschub in der Ärzteausbildung erreicht. (LPA)