Der Haushaltsvoranschlag und das Stabilitätsgesetz 2019 sind im heutigen Amtsblatt der Region veröffentlicht. Am 1. Jänner 2019 treten sie in Kraft.
Am vergangenen 24. Juli hatte die Landesregierung die Haushaltsplanung für das kommende Jahr und für den Dreijahreszeitraum bis 2021 als sogenannten „technischen Haushalt“ vorgelegt. Ein solcher Budgetentwurf wird zum Abschluss der Legislaturperiode erstellt, ist im Wesentlichen eine Fortschreibung der bisherigen Finanzplanung ohne politische Vorgaben, der die Verwaltung bis zur Bestellung der neuen Landesregierung handlungsfähig macht. Am 14. September hat der Landtag im Rahmen seiner letzten Sitzung der laufenden Legislaturperiode dem Haushaltsvoranschlag 2019 zugestimmt, der Einnahmen und Ausgaben von 5,97 Milliarden Euro umfasst. Als Landesgesetz vom Nr. 21 vom 21. September 2018 ist der Haushaltsvoranschlag im Beiblatt 4 zum heutigen (27. September 2018) Amtsblatt Nr. 39 veröffentlicht.
Im Beiblatt Nr. 5 zum heutigen Amtsblatt findet sich hingegen als Landesgesetz Nummer 20 das Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2019, das parallel zum Haushaltvoranschlag erarbeitet und genehmigt worden ist. Beide Gesetze treten am 1. Jänner 2019 in Kraft. (jw)