Heute hat die Landesregierung die Liste jener Gemeinden genehmigt, die bei der Ausarbeitung der Siedlungsgrenzen unterstützt werden.
Kurtatsch, Klausen, Corvara, Taufers im Münstertal, Ratschings, Welschnofen und Lana: Das sind die sieben Pilotgemeinden, die in Hinblick auf das Inkrafttreten des Landesgesetzes Raum und Landschaft bei der Ausarbeitung der neuen strategischen Planungsinstrumente unterstützt werden. Die Landesregierung hat gestern (2. Oktober) das Pilotprojekt samt Liste der Pilotgemeinden genehmigt.
Das Gesetz Raum und Landschaft, das 2020 in Kraft treten wird, sieht für alle Gemeinden ein Gemeindeentwicklungsprogramm vor, das die Raumentwicklung der Gemeinde für mindestens zehn Jahre vorgeben soll. Voraussetzung dafür ist die Abgrenzung des Siedlungsgebietes, die den Gemeinden obliegt.
Innerhalb der Siedlungsgrenzen wird die Bodennutzung erleichtert und die bürokratischen Hürden kleiner, die Gemeinden gestalten die Entwicklung dort weitgehend autonom. Auf den Gebieten außerhalb der Siedlungsgrenzen, die das Land regelt, wird das Bauen hingegen zur Ausnahme, hier liegt der Fokus auf dem Schutz von Boden und Landschaft. Damit sollen eine kompakte Siedlungsentwicklung ermöglicht und die Zersiedelung eingedämmt werden.
Um den Gemeinden bei der Festlegung dieser Siedlungsgrenzen eine Hilfestellung zu bieten, wird eine Steuerungsgruppe die Pilotgemeinden begleiten und einen Leitfaden ausarbeiten. Bei der Auswahl der Pilotgemeinden war das Kriterium der Heterogenität ausschlaggebend: Vertreten sind große und kleine, ländlich und touristisch geprägte Gemeinden in allen Bezirken Südtirols, um möglichst viele verschiedene Realitäten abzubilden.
Indes laufen die Arbeiten zu den 26 Durchführungsverordnungen für das Gesetz Raum und Landschaft weiter. Gemeinsam mit dem Rat der Gemeinden wurde ein breites Weiterbildungsprogramm für Führungskräfte und Mitarbeiter der Gemeinden entwickelt, um die Anwendung des neuen Gesetzes möglichst reibungslos zu gestalten. (mpi)