Wohl kaum eine Branche symbolisiert die Veränderung der Weltwirtschaft so gut wie die Transportunternehmen: Ohne diese Unternehmen könnte die Gesellschaft heutzutage nicht mehr funktionieren, und die Versorgung der Bevölkerung würde schlichtweg zusammenbrechen.
Die Politik hat diese zentrale Rolle allerdings oft verkannt und die Entwicklung und Erneuerung durch ständig mehr Bürokratie nicht unbedingt begünstigt. Mit dem Finanzgesetz 2018 wurden nun aber interessante Förderbeiträge für die Erneuerung des Fuhrparks von Autotransporteuren vorgesehen.
Diese Beiträge können von allen Unternehmen, Gesellschaften, Genossenschaften und Konsortien in Anspruch genommen werden, die Warentransporte von Gütern Dritter durchführen und im nationalen elektronischen Verzeichnis der Güterkraftverkehrsunternehmer („REN“) eingetragen sind. Auch Unternehmen, die Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bei voller Ladung von unter 1,5 Tonnen einsetzen und im Album der Autotransporteure eingetragen sind, werden gefördert.
Beiträge für die folgenden
Investitionen
• Erwerb eines neuen LKW mit Methan-, Flüssiggas-, Hybrid- oder Elektroantrieb;
• Umbau eines konventionellen LKW in einen LKW mit Elektroantrieb;
• Verschrottung eines alten LKW bei gleichzeitiger Neuanschaffung eines LKW, der die Abgasnorm Euro 6 einhält;
• Anschaffung eines neuen Anhängers für den kombinierten Transport auf der Schiene oder dem Schiff, welcher über wenigstens eine innovative Vorrichtung verfügt, wie z.B. EBS, TPMS, System zur elektronischen Kontrolle der Abnützung der Bremsbeläge, Spoiler;
• Erwerb von Anhängern oder Aufliegern für die Durchführung von Kühltransporten;
• Erwerb einer Gruppe von 8 Containern und dazugehörigem Anhänger.
Die Investitionen können auch in Form eines Leasings realisiert werden. Im Rahmen des Gesetzes wurden für jede Investitionsart technische Anforderungen definiert, welche für die Gewährung des Beitrages erfüllt und mit Unterlagen belegt werden müssen.
Die Höhe der Förderung hängt von der Art der getätigten Investition ab und beträgt je nach Kategorie zwischen 1500 € und 20.000 € pro Investition, wobei für kleine und mittlere Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen eine zusätzliche Erhöhung des Beitrages von 10 % vorgesehen ist.
von Walter Gasser, Kanzlei Gasser Springer Perathoner, Eder & Oliva