Wenn in Vergangenheit der Besitz von Grund und Boden oder von „Produktionsmitteln“ entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens und den Reichtum der Gesellschaft war, profitieren „moderne“ Volkswirtschaften von innovativen Unternehmen, die neue Produkte und Dienstleistungen erfinden und entwickeln und damit gut bezahlte Arbeitsplätze schaffen und den Reichtum der dort lebenden Bevölkerung begründen – als Beispiel können das Silicon Valley, aber auch Technologie-Cluster in der Schweiz, Baden-Württemberg, Bayern oder Japan dienen. Italien ist da immer mehr ins Hintertreffen geraten – und versucht nun gegenzusteuern.
Innovative Start-up-Unternehmen profitieren von einer ganzen Reihe von Steuervorteilen und Beitragsermäßigungen. Diese betreffen sowohl das Unternehmen selbst (z.B. Patent Box, ACE, Super- und Hyperabschreibungen, Befreiung von der Handelskammergebühr), aber auch die Gesellschafter und weitere Investoren (z. B. Steuerabzug für investierte Summen, Übertragung der Verluste) und das Personal. Besonders interessant sind dabei auch die hohen Steuervorteile, von denen Privatpersonen und Unternehmen profitieren, die in innovative Start-up-Unternehmen investieren. Dabei kann es sich auch um Tochtergesellschaften handeln. Neben den Steuerabzügen gewähren sowohl der Staat als auch das Land und die EU verschiedene weitere Förderungen, die teils als Steuerguthaben, teils als Zinsschüsse und teils als Kapitalbeiträge an die begünstigten Unternehmen ausbezahlt werden. Als innovative Unternehmen gelten dabei solche, die bestimmte Voraussetzungen hinlänglich der Ausgaben für Forschung und Entwicklung oder der Beschäftigung von hoch qualifiziertem Personal einhalten oder ein Patent bzw. die Nutzungsrechte einer Erfindung oder einer biologischen Entwicklung besitzen. Die Vorteile sind also nicht auf den Hi-Tech- oder IT-Sektor beschränkt.
Dank verschiedener Steuervorteile und Beitragsbegünstigungen kann ein innovatives Start-up-Unternehmen, das z. B. 1 Mio € Umsatz erzielt und dessen Investoren bei einer Investition von 1 Mio € im Idealfall mehr als 50 % davon an Beiträgen und Steuervorteilen erzielen.
von Walter Gasser, Kanzlei Gasser Springer Perathoner, Eder & Oliva