Beim Haus- bzw. Wohnungskauf Steuern sparen

Alles für den Garten
10. April 2017
Wenn Kinder Angst haben
13. April 2017
Alle anzeigen

Beim Haus- bzw. Wohnungskauf Steuern sparen

Viele Personen hegen den Traum, sich eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus zu kaufen.

Für die Verwirklichung dieses Traumes stehen verschiedene Steuererleichterungen und -begünstigungen zur Auswahl:

  • Die bekannteste Begünstigung für den Hauskauf ist die Anwendung eines reduzierten Steu­ersatzes für den Kauf der Erstwohnung: bei einem Kauf von Privaten findet eine Registersteuer von 2 % auf den Katasterwert Anwendung (anstelle des Steuersatzes von 9 %) und bei einem Kauf von Gesellschaften die reduzierte Mehrwertsteuer von 4 % (anstelle jener mit 10 % oder 22 %).
  • Wer für den Kauf der Erstwohnung eine Finanzierung aufnimmt, kann von der Einkommensteuer zudem einen Steuerabzug von 19 % auf die jährlich bezahlten Zinsen vornehmen bis zu einem Höchstbetrag von 4000 Euro.

Neben diesen klassischen Begünstigungen gibt es noch einige, die in den letzten Jahren hinzugekommen sind:

  • Wird die Erstwohnung mittels eines Wohnleasings gekauft, kommt man in den Genuss eines Steuerabsetzbetrages von 19 % auf die jährlich anfallenden Leasingraten mit einem Höchstbetrag von 8000 Euro. Für den beim Leasing anfallenden Rückkauf kann der gleiche Steuerabsetzbetrag bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro angewendet werden. Für über 35-Jährige werden die genannten Abzugsbeträge auf die Hälfte reduziert.
  • Wer sich im Jahr 2017 für den Kauf eines Neubaus der Klimaklasse A oder B entscheidet, kann 50 % der beim Kauf angefallenen Mehrwertsteuer von der Einkommensteuer abziehen, wobei es keine Rolle spielt, ob es sich bei der Immobilie um eine Erstwohnung handelt oder nicht. Der Steuerabsetzbetrag wird auf insgesamt 10 Jahresraten aufgeteilt.
  • Wer bis Juni 2017 Immobilien bei einer Versteigerung erwirbt, kann die Register-, Hypotheken- und Katastersteuer von 200 Euro anwenden; der Käufer ist allerdings verpflichtet, die Wohnung für mindestens fünf Jahre zu behalten.
    Schön, wenn das Finanzamt bei der Verwirklichung der eigenen vier Wände mithilft.

von Walter Gasser, Kanzlei Gasser Springer Perathoner, Eder & Oliva