Neuigkeiten zum Nachtragshaushalt

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9. Mai 2017
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Neuigkeiten zum Nachtragshaushalt

Die Regierung Gentiloni hat am 24. April den Nachtragshaushalt 2017 genehmigt, der wegen der schlechten Wirtschafts­ent­wicklung Italiens von der EU verlangt wurde.

Folgende Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Haushalts wurden beschlossen:

Verschrottung der Steuer­streit­ver­fahren
Wer Steuerstreit­verfahren gegen das Finanzamt führt, kann mittels Zahlung der ursprünglich vom Finanzamt ge­forderten Summen das Verfahren mit sofortiger Wirkung been­den. Leider sieht das Gesetz keine Begünstigungen für jene Steuerzahler vor, die in der ersten Instanz gegen das Finanzamt gewonnen haben.

Reduzierung der verrechenbaren Steuern
Ab sofort ist es nur mehr bis zu einem Schwellenbetrag von 5000 € erlaubt, Steuerguthaben mit anderen Steuerschulden frei zu verrechnen. Für darüber hinaus gehende Beträge muss der Steuerzahler eine Konformitätserklärung des Steuerberaters einholen. MwSt.-Guthaben können im Zuge der laufenden MwSt.- Liquidierung jedoch weiterhin auch ohne Konformitätserklärung mit verrechnet werden.

Reduzierung Frist Geltendmachung MwSt.
Die MwSt. von Einkaufsrechnungen kann nur noch innerhalb der Abgabefrist der MwSt.-Erklärung jenes Jahres geltend gemacht werden, auf das sich die Rechnung bezieht. In anderen Worten: wer es verabsäumt, Einkaufsrechnungen rechtzeitig in der MwSt.-Jahreserklärung anzugeben, verliert den entsprechenden Vorsteuerabzug.

Ausweitung Split Payment
Das Split-Payment-System zur Abrechnung der MwSt., welches bereits bei direkten Geschäften mit der öffentlichen Hand Anwendung findet, wird nun auch auf alle Gesellschaften ausgeweitet, die von der öffentlichen Hand kontrolliert werden.

AirBnB-Steuer
Bei Kurzzeitmieten unter 30 Tagen von Immobilien zu Wohnzwecken findet ab 1. Juni 2017 eine Ersatzsteuer von 21 % Anwendung. Die entsprechende Steuer muss vom Immobilienvermittler bzw. vom Portal wie z. B. AirBnB einbehalten werden.

Einerseits werden so Altlasten wie z. B. behängende Rekurse abgebaut, andererseits erschwert das Verhalten einiger schwarzer
Schafe die berechtigte Verrechnung von Steuerschulden mit Steuerguthaben. Die finanzmäßige Sanierung Italiens wird noch ein langer, harter Weg sein…

von Walter Gasser, Kanzlei Gasser Springer Perathoner, Eder & Oliva