Einer der Gründe, warum die Gründerszene in Italien weniger dynamisch ist als im Ausland, ist der schwierige Zugang zu Krediten.
Neu gegründete Gesellschaften, die noch keine „Geschichte“ vorweisen können, erhalten häufig nicht Zugang zu Bankkrediten im gewünschten Ausmaß. So manche gute Businessidee kann deshalb nicht realisiert werden. Der italienische Staat versucht nun Abhilfe zu schaffen und hat Invitalia mit der Vergabe von zinslosen Darlehen betraut. Invitalia ist eine Gesellschaft im Staatseigentum, die sich u. a. um die Vergabe von öffentlichen Beiträgen an Unternehmen kümmert.
Invitalia vergibt zinslose Darlehen an Gesellschaften und Genossenschaften, die in den letzten 12 Monaten gegründet wurden und bei denen die Mehrheit der Gesellschafter maximal 35 Jahre alt und/oder weiblich ist. Das Programm gilt auch für zu gründende Gesellschaften, die innerhalb von 45 Tagen nach Zulassung zum Programm gebildet werden. Zugelassen sind Gesellschaften und Genossenschaften, die als Klein- oder Kleinstunternehmen einzustufen sind und in den folgenden Berufszweigen tätig sind:
• Produktion von Gütern durch industrielle oder handwerkliche Tätigkeit
• Handel
• Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten
• Dienstleistungen
• Tourismus
Dabei werden der Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden, der Bau und die Wiedergewinnung von Gebäuden, der Ankauf von Maschinen und Anlagen, Software, Patenten, Marken und Lizenzen finanziert.
Auch spezialisierende Fortbildungen und Beratungen sowie Machbarkeitsstudien, Projektierung, Projektsteuerung und Umweltmaßnahmen sind zugelassen. Die maximale Darlehenssumme beträgt 1,5 Mio € und muss innerhalb von 24 Monaten nach Abschluss des Darlehensvertrages investiert werden.
Das zinslose Darlehen beträgt höchstens 75 % der zugelassenen Summe und muss innerhalb von 8 Jahren zurückerstattet werden. Die Mehrwertsteuer wird nicht vorfinanziert. Das Darlehen wird besichert (Hypothek, Bankgarantie, Versicherungspolizze).
Insgesamt stehen 100 Mio. € zur Verfügung, wobei die Gesuche in chronologischer Reihenfolge behandelt werden. Es ist jedoch unbedingt notwendig, das Darlehensgesuch gut vorzubereiten.
Die vom Gesetz vorgesehene Vorgehensweise muss genau befolgt werden, da bereits kleine Fehler zum Ausschluss führen.
von Walter Gasser, Kanzlei Gasser Springer Perathoner, Eder & Oliva