Die Marschroute zur Wiederherstellung der autonomen Zuständigkeiten steht. Dies vereinbarten heute Kompatscher, Widmann und Senatorin Unterberger mit Ministerpräsident Conte und Minister Boccia.
Eine umfangreiche Themenliste war Gegenstand des Treffens mit Ministerpräsident Giuseppe Conte und Regionenminister Francesco Boccia, das Landeshauptmann Arno Kompatscher heute (22. Jänner) in Rom gemeinsam mit Senatorin Julia Unterberger und Gesundheitslandesrat Thomas Widmann wahrgenommen hat: Ein Hauptthema war die vollumfängliche Wiederherstellung der Zuständigkeiten des Landes, die nach der Verfassungsreform von 2001 einige Einschränkungen erfahren hatten. Um Lösungen bemüht war man schließlich auch bei den unterschiedlichen Auffassungen im Gesundheitswesen, wo es darum ging, der Bevölkerung den Dienst in der jeweiligen Muttersprache zu garantieren.
Kompatscher sagte im Anschluss an das Treffen: „Wir haben dem Ministerpräsidenten Conte alle Punkte unter dem Vorzeichen unseres Hauptanliegens vorgetragen: Es gilt, die Autonomie zu schützen und weiterzuentwickeln. Wir wollen dies möglichst auf einvernehmlichem Wege lösen – selbstverständlich immer unter Einhaltung der international verankerten Verträge, die unsere Alleinstellung in diesem Staat ausmachen.“
Weg zur Lösung: Erst technische, dann politische Ebene
Angenommen wurde der Vorschlag von Landeshauptmann Kompatscher, zunächst auf technischer Ebene gemeinsam mit dem Regionenministerium die Problemstellungen zu analysieren und entsprechende Lösungsvorschläge auszuarbeiten. Anschließend sollen die notwendigen Reparaturmaßnahmen auf politischer Ebene umgesetzt werden. Conte habe sich als „aufmerksamer und in allen Autonomiefragen gut vorbereiteter Gesprächspartner“ erwiesen. Daher ist der Landeshauptmann überzeugt: „Dieses Treffen wird den Weg zu vielen für unser Land bedeutsamen Fortschritten ebnen und beschleunigen.“
Thema 1: Sprachkenntnis zur Eintragung in Berufsalben
So zeichnet sich ein Ausweg aus dem laufenden Rechtsstreit über die Sprachkenntnis als Voraussetzung zur Einschreibung in die Berufsalben ab. „Die Regierung will ebenso wie wir eine einvernehmliche Lösung“, berichtet Kompatscher. Er verweist dabei auch auf eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2015: Demnach müssen Mitglieder von Berufskammern die offizielle Landesprache oder eine im betreffenden Mitgliedsstaat anerkannte Amtssprache beherrschen. „Genau dies trifft in Südtirol auf die deutsche Sprache zu“, ist Kompatscher überzeugt, „denn Artikel 99 des Autonomiestatuts stellt die deutsche der italienischen Sprache gleich und sie ist somit als Amtssprache im Staat Italien zu betrachten.“ Nun strebt man eine Durchführungsbestimmung an, die absichert, dass Südtirol dieses Thema auf Landesebene autonom regeln kann.
Thema 2: Befristete Arbeitsverträge im Gesundheitswesen
Eine Lösung ist auch beim weiteren Hauptanliegen auf der politischen Agenda in Aussicht gestellt worden: den befristeten Arbeitsverträgen im Gesundheitswesen. Landesrat Thomas Widmann verwies bei dem Treffen darauf, dass rund 220 von knapp 1300 Facharztstellen im Landesdienst noch immer unbesetzt sind: „In den kommenden fünf Jahren gehen weitere 180 Fachärzte in Rente“, rechnete Widmann vor und erklärt: „Gesundheit ist ein Grundrecht. Daher soll unser Dienst den Bürgern nicht nur Qualität garantieren, sondern auch die Möglichkeit, ihn in der Muttersprache in Anspruch zu nehmen.“ Das Land Südtirol schlägt daher die Verlängerung der bestehenden Verträge von drei auf fünf Jahre vor. Wie Kompatscher ergänzt, „gewähren wir damit dem medizinischen Personal ein weiteres Zeitfenster, um den erforderlichen Zweisprachigkeitsnachweis C1 (ehemals A) zu erlangen.“ Andernfalls laufe man Gefahr, den Fachkräftemangel weiter zu verschärfen. „Und auch hier hat Ministerpräsident Conte versichert, dass die Regierung an einer einvernehmlichen Lösung mitarbeiten wird“, berichtet der Landeshauptmann.
Thema 3: Finanzregelung auf stabilen Füßen
Einig waren sich Conte und Kompatscher schließlich darin, dass die Finanzregelung von 2014 kein Ablaufdatum hat und somit auch weiterhin die stabile Grundlage für die finanziellen Beziehungen zwischen Rom und Bozen bleibt. „Nachdem der Sicherungspakt auch durch ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes abgesichert und zudem auf bilateraler Ebene mit Österreich konkordiert ist, sind auch nach 2023 einseitige Eingriffe des Staates ausgeschlossen“, fasst Kompatscher zusammen. (LPA/mb/gst)