Die Landesregierung hat Erleichterungen beim Verkehrsdienst für Schüler und Kindergartenkinder eingeführt – die Einzelheiten wurden heute vorgestellt.
Die Landesregierung hat am 13. Juni neue Richtlinien für die Schülerverkehrsdienste und die Verkehrsdienste für Kindergartenkinder verabschiedet. Dieser Dienst wird zum Großteil über Mitwagendienste abgewickelt. Einige der Änderungen waren aufgrund des neuen Landesgesetzes zur öffentlichen Mobilität notwendig geworden, zugleich wurde auf die Entwicklungen und Tendenzen der vergangenen Jahre reagiert, um den Dienst noch bürgernaher zu gestalten.
Bildungslandesrat Philipp Achammer, Mobilitätslandesrat Florian Mussner, der Präsident des Gemeindenverbandes, Andreas Schatzer, sowie der Direktor des Amtes für Schulfürsorge, Richard Paulmichl, haben die wesentlichsten Neuerungen heute (21. Juni) im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.
Neue Regelung mit einigen Vereinfachungen
Bildungslandesrat Philipp Achammer stellte einleitend die wesentlichsten Neuerungen vor und wies auf die Bedeutung des Dienstes für die peripheren Gebiete und die Familien hin. „Diese Dienstleistung unterstützt wie kaum eine andere das ländliche Gebiet, indem der gleichwertige Zugang zu Bildung gewährleistet wird“, stellte Achammer fest, „zudem handelt es sich um einen Dienst an den Familien, der auch der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zugute kommt.“ Der Verkehrsdienst für Schülerinnen und Schüler sowie für Kindergartenkinder sei damit ein Beitrag zur Chancengerechtigkeit und erleichtere den Zugang zur Bildung, betonte Achammer.
Anspruchsberechtigt sind nun Schülerinnen und Schüler der Grund- und Mittelschulen, die in einer Mindestentfernung zur Schule oder nächstgelegenen Haltestelle des öffentlichen Linienverkehrs von 2 Kilometern wohnen. Für Oberschüler gilt weiterhin eine Mindestentfernung von 2,5 Kilometern. Es genügt, dass zwei Schüler der Grund- und Mittelschule einsteigen, für Oberschüler gilt hingegen weiterhin die Zahl von mindestens vier Schülern. Nach der bislang geltenden Regelung war auch für die Mittelschüler eine Mindestentfernung von 2,5 Kilometern vorgesehen, außerdem war die Mindestzahl der zu transportierenden Mittelschüler je nach geographischer Gegebenheit unterschiedlich geregelt und wurde nun an jene der Grundschüler angeglichen.
„Im vergangenen Schuljahr haben 4.311 Schülerinnen und Schüler den Dienst in Anspruch genommen“, berichtete Landesrat Achammer, und die Landesverwaltung habe dafür etwa 7,5 Millionen ausgegeben. Durchschnittlich habe der Dienst somit 1.730 Euro pro anspruchsberechtigtem Kind gekostet.
Mobilitätslandesrat Florian Mussner wies auf das kapillare öffentliche Nahverkehrsnetz in Südtirol hin. „Mehr als 200 Busse, 5 Zuglinien und 7 Seilbahnen transportieren tagtäglich tausende von Menschen“, berichtete Landesrat Mussner. „Die 418 Schülerverkehrsdienste und Verkehrsdienste für Kindergartenkinder sind eine wichtige Ergänzung dazu und stellen sicher, dass die Kinder und Jugendlichen jeden Morgen zuverlässig in die Schule und zu Mittag wieder nach Hause gebracht werden“, erklärte der Landesrat. Damit sei der Dienst eine wichtige Entlastung für die Familien und stelle sicher, dass im wahrsten Sinne des Wortes „alle mitgenommen“ werden. „Der Verkehrsdienst für Schülerinnen und Schüler sowie Kindergartenkinder trägt zum Erhalt der Lebensqualität im ländlichen Raum bei“, stellte Mussner abschließend fest.
Die Rolle der Gemeinden
Der Präsident des Gemeindenverbandes, Andreas Schatzer, bedankte sich für die gute Zusammenarbeit mit der Landesverwaltung und räumte ebenfalls ein, dass der Dienst wesentlich dazu beiträgt, den ländlichen Raum als Wohnort zu erhalten. „Mit den neuen Bestimmungen wurden auch die Zuständigkeiten der Gemeinden neu geregelt“, stellte Schatzer fest, „so können die Gemeinden zusätzliche Dienste selbst finanzieren und legen dafür auch eigenständig die Kriterien fest.“
Wie im Mobilitätsgesetz (Nr. 15 vom 23.11.2015) vorgesehen, wird den Gemeinden ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, auf eigene Kosten einen Schülerverkehrsdienst auszuweiten oder neu einzurichten, wenn dies im Interesse der Gemeinde ist. Beim Verkehrsdienst für Kindergartenkinder wurde in Übereinkunft mit dem Rat der Gemeinden festgelegt, dass die Gemeinden eigene Richtlinien vorsehen können. Grundsätzlich gilt dabei das Prinzip, dass interessierte Eltern den Begleitdienst stellen.
Der Verwaltungsablauf vom Ansuchen bis zur ersten Fahrt
Der Direktor des Amtes für Schulfürsorge, Richard Paulmichl, skizzierte schließlich noch den Verwaltungsablauf, der für die Einrichtung des Dienstes nötig ist.
Die Schulen nehmen bis 15. März die Ansuchen der Familien entgegen und übermitteln die Daten an das zuständige Landesamt. Wie Amtsdirektor Paulmichl berichtete, bewertet das Amt für Schulfürsorge die Ansuchen und holt das Gutachten der Gemeinden ein. Bei besonderen Härtefällen können dabei auch Ausnahmen von der geltenden Regelung vereinbart werden, um besonderen Bedürfnissen der Familien entgegenzukommen oder auf außerordentliche geographische Gegebenheiten zu reagieren. Die endgültige Entscheidung über die Einrichtung eines Verkehrsdienstes für Schüler trifft schließlich der zuständige Landesrat mittels Dekret, das er spätestens im Juli vor dem jeweiligen Schuljahr erlässt. Damit kann das Amt für Personennahverkehr die konkrete Umsetzung angehen. Wie Paulmichl berichtete, funktioniere die Zusammenarbeit zwischen beiden Ämtern sowie mit den Gemeinden sehr gut und es sei stets gelungen, eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden. (me)