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Notdienst in Kindergarten und Grundschule: Online-Anmeldung am 13. Mai

Berufstätige Eltern können voraussichtlich am Mittwoch um die Notbetreuung für ihre Kinder ansuchen. Die Landesregierung will sich morgen mit dem Thema befassen und die rechtliche Grundlage schaffen.

Betriebe haben die Produktion hochgefahren. Der Einzelhandel hat ebenso wie die Gastronomie seine Tätigkeit wieder aufgenommen. Auch in viele Büros ist etwas vom Alltag zurückgekehrt. Von dieser Wiederinbetriebnahme sind auch Eltern betroffen, die für ihre Kinder Betreuung benötigen.
Nachdem in der vergangenen Woche die gesetzliche Grundlage für eine Betreuung in konstanten Kleingruppen geschaffen wurde, wird sich die Landesregierung morgen (12. Mai) mit dem Betreuungsnotdienst befassen und in einem außerordentlichen Beschluss die Spielregeln für den Notdienst in Kindergarten und Grundschule festlegen.
Vorgesehen ist, dass bereits am kommenden Mittwoch (13. Mai) Eltern, die einen Betreuungsbedarf nachweisen können, um die Inanspruchnahme des Betreuungsnotdienstes für ihre Kinder online ansuchen können. Das Ansuchen ist ab morgen auf der Homepage der Landesverwaltung oder auf der jener der Bildungsdirektion abrufbar. Schon am Donnerstag sollen die Ansuchen geprüft werden. Die Eltern werden bis innerhalb Freitag dieser Woche über die Zulassung zum Notdienst informiert.
Die Betreuung soll mit 18. Mai anlaufen und bis einschließlich 16. Juni 2020 dauern. Dabei werden jeweils vier Kinder im Kindergarten und sechs Kinder in der Grundschule in einem Raum begleitet und beaufsichtigt, stets unter Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen.
Bis zum Schulende werden jeweils am Vormittag Kinder und Jugendliche mit Behinderung betreut, sofern deren Eltern zur Arbeit aus dem Haus gehen müssen und nicht im Homeoffice arbeiten können. Derzeit klären die Führungskräfte von Schul- und Kindergarten Vorgehensweise und Abläufe mit dem Kindergarten- und Grundschulpersonal ab. Die Formulare für die Anmeldung zum Notdienst stehen frühestens am Dienstagnachmittag (12. Mai 2020) auf den Webseiten des Landes zum Download bereit. (LPA/jw)