Die Südtiroler Landesregierung hat beschlossen, die vor einigen Jahren abgeschafften Kapitalbeiträge für Investitionen wieder aufleben zu lassen.
Die neue Förderung kommt ausschließlich Klein- und Kleinstunternehmen bis max. 49 Mitarbeitern zugute und beträgt 20 % der geförderten Investition (Mindestinvestition: 20.000 € – Maximalinvestition: 500.000 €). Gefördert wird die Anschaffung von beweglichen Gütern (Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen) sowie von Hard- und Software. Im Unterschied zu früher findet aber nicht mehr das bekannte „Gießkannenprinzip“ Anwendung.
Die zur Verfügung stehenden Mittel werden aufgrund einer zu erstellenden Rangliste (Punktesystem) vergeben. Besonders viele Punkte gibt es z. B. für Investitionen in strukturschwachen Gebieten und für Investitionen, mit denen leerstehende Gewerbe- oder Handelsflächen wiederbelebt werden.
Aber auch für Investitionen im ländlichen Raum, für bestimmte Berufsqualifikationen und Zertifizierungen, für Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden, für von Frauen geführte Unternehmen und für Kooperationen und Internationalisierung gibt es Punkte. Je mehr Punkte ein Unternehmen erhält, desto wahrscheinlicher, dass es bei der Verteilung der begrenzten Mittel berücksichtigt wird.
Die Anträge können bis 31. Juli 2017 bei den zuständigen Ämtern eingereicht werden, wobei die Anträge vor Beginn des entsprechenden Investitionsvorhabens zu stellen sind. Bis zum 30. September 2017 erstellt die Landesabteilung für Wirtschaft dann die Rangliste der Unternehmen, die von der Förderung profitieren.
Die Initiative der Landesregierung ist sehr zu begrüßen: seit der Abschaffung der Kapitalbeiträge waren vor allem Klein- und Kleinstunternehmen häufig im Wettbewerb um die verschiedenen Fördermaßnahmen, die vom Land, dem Staat und der EU zur Verfügung gestellt werden, benachteiligt, da diese häufig mit hohen bürokratischen Auflagen verbunden waren.
Nachdem die zur Verfügung gestellten Mittel begrenzt sind, werden diese schnell erschöpft sein, da der Ansturm auf die Kapitalbeiträge nicht unerheblich sein wird.
von Walter Gasser, Kanzlei Gasser Springer Perathoner, Eder & Oliva