Das Haushaltsgesetz 2017 hat eine interessante Steuerbegünstigung eingeführt für Privatpersonen, die ihre Ersparnisse durch einen individuellen Ansparplan (PIR) langfristig in die lokale und nationale Wirtschaft investieren.
Ein individueller Ansparplan ist ein Anlageprodukt, welches das Ziel hat, die Finanzierung der Klein- und Mittelunternehmen in Italien zu unterstützen. Privatanleger vertrauen einer Bank ihr Geld an, die es in Klein- und Mittelunternehmen investiert. Wird mittels des Ansparplans ein Kapitalertrag erzielt, so ist dieser vollständig steuerfrei unter der Voraussetzung, dass der Ansparplan für einen Mindestzeitraum von 5 Jahren gehalten wurde.
Eine vorzeitige Auflösung des Ansparplans ist immer möglich, hat aber zur Folge, dass die normale Besteuerung der Kapitalerträge Anwendung findet (12,5 % bei Erträgen aus Staatstiteln, 26 % bei anderen Erträgen).
Des Weiteren sind die individuellen Ansparpläne vollständig von der Erbschaftsteuer befreit. Maximal kann jährlich ein Betrag von 30.000 € mit dem Ansparplan angelegt werden und insgesamt gibt es eine Höchstgrenze von 150.000 € pro Ansparplan.
Zum Schutze der Investoren gibt es strikte gesetzliche Auflagen für die Anlagemöglichkeiten durch die Bank: so müssen mindestens 70 % der Summen in Wertpapieren von italienischen Unternehmen investiert, und davon müssen 30 % in Wertpapieren angelegt werden, die nicht im Börsenindex FTSE MIB aufgeführt sind. Zudem dürfen nicht mehr als 10 % der Summen in Wertpapieren des gleichen Ausgebers investiert werden.
Die Regierung erhofft sich von den genannten steuerlichen Begünstigungen, die heimische und nationale Wirtschaft durch Privatpersonen durch die Bereitstellung von zusätzlichen Geldern zu stärken und eine langfristige Sparkultur der Steuerzahler zu schaffen. Von der Steuerersparnis aus gesehen jedenfalls gar nicht schlecht!
von Walter Gasser, Kanzlei Gasser Springer Perathoner, Eder & Oliva