LR Schuler und LRin Stocker: „Die privaten und amtlichen Erhebungen über Giftstoffe im öffentlichen Raum decken sich. Keine Gefahr für Kinder und Erwachsene.“
„Was die Pestizidbelastung im öffentlichen Raum angeht, so entsprechen die Ergebnisse der vom Dachverband für Natur- und Umweltschutz in Auftrag gegebenen Untersuchungen jenen der Sektion Umweltmedizin des Südtiroler Sanitätsbetriebes, die bei ihren Probeentnahmen und deren Untersuchung amtlich gesicherte Verfahren anwendet“, mit dieser Feststellung antworten Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler und Gesundheitslandesrätin Martha Stocker auf ein Schreiben der Umweltschutzgruppe Vinschgau. In ihrem Antwortschreiben stützen sich die beiden Regierungsmitglieder auf die Analysen der Sektion Umweltmedizin. Aus den Daten gehe hervor, dass mit Sicherheit weder Erwachsene noch Kinder über das Gras soviel Giftstoffe aufnehmen können, dass Unbedenklichkeitsgrenze überschritten werde, wie der Chef-Umweltmediziner im Sanitätsbetrieb, Lino Wegher, in seiner Analyse darlegt. Dabei sei zu berücksichtigen, dass der ADI-Wert (d. h., die Menge einer täglichen Aufnahme, die für den Menschen als unbedenklich gilt) bei einer ständigen Exposition berechnet werde, Pflanzenschutzmittelrückstände hingegen meist nur in der Zeit der Ausbringung vorkommen. „Bezogen auf den in Rabland nachgewiesenen Penconazol-Höchstwert müsste beispielsweise also ein Kind mit 30 Kilogramm Körpergewicht im Jahr mindestens 14 Kilo Gras pro Tag zu sich nehmen, um den ADI-Wert, der an und für sich noch unbedenklich ist, zu erreichen“, erklärt der Umweltmediziner. Wegher erinnert auch daran, dass die Proben Ende Mai entnommen wurden, also in einem Zeitraum, in dem in der Landwirtschaft Pflanzenschutzbehandlungen vorgenommen werden, und trotzdem 39 – also 55 Prozent – der insgesamt 71 Probenahmen frei von Pflanzenschutzmittelrückständen waren. In drei der restlichen 32 Proben wurde lediglich das Desinfektionsmittel Benzalkoniumchlorid nachgewiesen. In einer einzigen Probe wurde 2-Phenylphenol gefunden. „Es handelt sich hierbei um ein Konservierungsmittel, also kein Pflanzenschutzmittel“, erklärt der Umweltmediziner. Den hohen Wert des Wirkstoffes Cypermethrin in einer Probe – dessen nachgewiesene Menge in etwa gleich hoch ist, wie die der anderen Rückstände zusammen – führt er auf eine Aktion zur Bekämpfung der Tigermücke zurück. Dabei sei ein frei verkäufliches Mittel zum Einsatz gekommen, das nicht zu den in der Landwirtschaft eingesetzten Pflanzenschutzmitteln zählt. (jw)